Maßnahme dient dem Wildtierschutz
05.01.2024Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hat die seit dem 31. Dezember vergangenen Jahres geltende Anleinpflicht für Hunde verlängert. Laut Allgemeinverfügung müssen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen sowie in größeren Baumbeständen und auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes angeleint werden. Diese Regelung gilt bis einschließlich 19. Januar 2014. Hintergrund für diese Maßnahme ist die andauernde Hochwassersituation in Bremen Borgfeld, in den Bereichen Katrepel, Lehesterdeich und Timmersloh.
Um den Tierschutz der Wildbestände effektiv zu gewährleisten, ist diese Maßnahme erforderlich. Diese Maßnahme ist erforderlich, weil die freie Landschaft rund um die Stadt großflächig unter Wasser steht und es auf den restlichen Trockenbereichen zu einer Verdichtung der Wildbestände kommt beziehungsweise bereits gekommen ist. Die Anleinpflicht für Hunde dient dem Schutz von Wildtieren, die sich im von Hochwasser betroffenen Gebiet aufhalten. Freilaufende Hunde könnten Wildtiere verschrecken, sodass diese ins Wasser flüchten und ertrinken.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Den Text der Allgemeinverfügung bietet die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft hier zum Download (pdf, 1 MB).
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de