Im Kreis Ammerland in Niedersachsen wurde am 25. Oktober 2023 der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in einem Schafbestand amtlich festgestellt. Bereits im September 2023 ist die Blauzungenkrankheit in den Niederlanden und Belgien ausgebrochen und am 13. Oktober 2023 wurde der erste Fall in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Das Virus mit dem Serotyp 3 ist zuvor nie in Nordeuropa aufgetreten. Im Land Bremen gibt es aktuell keinen Fall der Blauzungenkrankheit.
Bremen und auch Niedersachsen und andere Bundesländer sind seit Jahren von der EU-Kommission als BT-frei anerkannt. Dies hatte positive Auswirkungen auf den freien Handel der empfänglichen Tiere. Aufgrund der Insellage Bremens hat sich das Land Bremen dem Land Niedersachsen angeschlossen und ebenso wie Nordrhein-Westfahlen das Landesgebiet gegenüber dem Bund und der EU als nicht mehr seuchenfreies Gebiet erklärt. Auch im Jahre 2006 und 2008 lag das Land Bremen aufgrund von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen im Beobachtungsgebiet.
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragbare Tierseuche. Sie ist für den Menschen völlig ungefährlich. Der Genuss von Fleisch, Milch oder Milchprodukten stellt keinerlei Gesundheitsgefahr für Menschen dar. Durch die Übertragung der Krankheit über bestimmte Stechmücken erfolgt die Ausbreitung des Virus über den Mückenflug, über die Verbreitung infizierter Mücken durch den Wind und über das Verbringen unerkannt infizierte Tiere, an denen sich wiederum Mücken infizieren. Insofern ist das Auftreten der Blauzungenkrankheit im Land Bremen jederzeit möglich.
Die Erkrankung führt bei Wiederkäuern wie Schaf und Rind zu akuten Verläufen mit Fressunlust, Apathie, hohem Fieber, Speichelfluss, Schwellung des Kopfes, der Zunge und der Lippen, Entzündungen am Kronsaum der Klauen mit Lahmheit und geröteten Schleimhäuten. Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv und die Tiere bilden eine belastbare Immunität aus. Die Krankheit kann ausheilen, bei schweren Verläufen können die betroffenen Tiere aber auch sterben.
Neben Rindern, Schafen und Ziegen sind auch Wildwiederkäuer sowie Neuweltkameliden (Alpaka, Lama) empfänglich.
Hinsichtlich einer Infektion mit dem Virus können in einem Bestand auch nur ein einzelnes Tier oder einzelne Tiere betroffen sein, da die Infektion über den Stich einer infizierten Mücke und nicht von Tier zu Tier erfolgt. Nach EU-Recht ist die Blauzungenkrankheit eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.
Wie können Tierhalter ihre Tiere schützen?
Es gibt Impfstoffe gegen einzelne Serotypen der Blauzungenkrankheit, zum Beispiel gegen den Serotyp 8, mit dem ab dem Jahre 2008 in Deutschland erfolgreich geimpft wurde. Die Impfungen wirken allerdings nur spezifisch gegen einen bestimmten Serotyp. Gegen den Serotyp 3 steht derzeit kein Impfstoff zur Verfügung. Hinsichtlich der Übertragung durch Gnitzen kann versucht werden, die Tiere vor Insektenstichen zu schützen.
Worauf sollten Bremer Tierhalter jetzt achten?
Die Tierhalter empfänglicher Tiere sollten bei Auftreten oben genannter Symptome an Blauzungenkrankheit denken und ihren Tierarzt informieren. Momentan können empfängliche Tiere zwischen Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfahlen verbracht werden. Für das Verbringen von Zucht, Nutz- und Schlachttieren in die seuchenfreien Zonen Deutschlands sind Anforderungen zu erfüllen. Diese Informationen stehen auf der Seite des die der Homepage des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) unter www.lmtvet.bremen.de/tiere/tierseuchen-1469
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de