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Grohner Düne: Schwierige Ankaufverhandlungen aktuell nicht erfolgreich umsetzbar

18.10.2023

Die Gewoba, als für die Stadtgemeinde Bremen beauftragte Verhandlungsführerin für den angestrebten Ankauf der Grohner Düne, hat dem Senat mitgeteilt, dass die Kaufpreisvorstellungen der Eigentümerin der Grohner Düne weit oberhalb des EU-beihilferechtlich möglichen Rahmens der öffentlichen Hand liegen und unter diesen Voraussetzungen ein Ankauf durch die Stadtgemeinde nicht möglich ist.

Zur Einordnung und Vorgeschichte:

Die Grohner Düne ist für Bremen Nord und die sozial- und wohnungspolitischen Zielsetzungen des Senates von besonderer Bedeutung. Bereits seit 2016 besteht eine enge Kooperation des Senats mit der Eigentümerin.

Die Ankündigung der Eigentümerin eines möglichen Verkaufs der Grohner Düne hat den Senat veranlasst, in Verhandlungen über einen möglichen Erwerb der Grohner Düne einzutreten. Ziel des Senats war hierbei, die bereits vollzogenen stabilisierenden Entwicklungen der Immobilie nicht durch eine neue Eigentümerin zu gefährden und eine langfristige Verbesserung der Wohnverhältnisse zu ermöglichen.

Die Eigentümerin hat im Herbst 2022 in einem Exposé die Grohner Düne im Rahmen eines shared deals zu einem Kaufpreis in Höhe von 71 Millionen Euro am Markt angeboten. Die Gewoba hat in enger Abstimmung mit dem Senat grundsätzliches Interesse an einem Ankauf bekundet. Der von der Eigentümerin weiterhin erwartete Kaufpreis stand allerdings in einem deutlichen Missverhältnis zu dem durch die Gewoba gutachterlich ermittelten tragfähigen Kaufpreis eines langfristigen Bestandhalters.

Der Senat hat vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung bezüglich eines beihilferechtlich konformen maximalen Kaufpreises durchgeführt. Die Eigentümerin hält jedoch an einer Kaufpreisforderung fest, die vor dem Hintergrund der eingeholten juristischen und gutachterlichen Expertisen wirtschaftlich nicht nachvollziehbar und für den Senat rechtlich nicht darstellbar sind.

Der Senat stellt daher fest, dass seitens der Stadt alle Möglichkeiten für einen Ankauf ausgeschöpft wurden. Der Senat bedauert die schwierigen Ankaufsverhandlungen und die Kaufpreisforderungen der Verkäuferin, die für die öffentliche Hand nicht tragfähig sind.

Auch wenn seitens der Veräußerin aktuell kein weiteres Veräußerungsinteresse verfolgt werden sollte, wird die Stadtgemeinde weiterhin als Verhandlungspartner für einen Ankauf der Immobilie zur Verfügung stehen.

Bis dahin geht der Senat davon aus, dass die Zusammenarbeit mit dem Ziel einer Verbesserung der Wohnverhältnisse in der Grohner Düne fortgesetzt werden wird. Dabei wird die Stadtgemeinde auch alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um sowohl mögliche Vorkaufsrechte zu nutzen als auch generell bauordnungsrechtlich zu gewährleisten, dass die erforderlichen Standards eingehalten werden.

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