Innensenator Ulrich Mäurer: "Wir möchten, dass Fahrgäste die Haltestellen wieder ungehindert benutzen können"
29.09.2023Ab Oktober 2023 gilt ein gesetzliches Alkohol- und Drogenkonsumverbot an den Haltestellen des Bremer Hauptbahnhofes und in dessen Umfeld. Ziel der Regelung ist es, dass die ausgewählten Haltestellen künftig nicht mehr belagert und benutzt werden, um Drogen und Alkohol zu konsumieren. Innensenator Ulrich Mäurer: "Die Haltestellen sind für Reisende vorgesehen und nicht als Aufenthaltsort für Suchtkranke gedacht. Wir möchten, dass Fahrgäste von Bussen und Bahnen die Haltestellen wieder ungehindert nutzen können."
Ab Anfang Oktober beginnend wird zunächst die Bremer Straßenbahn AG auf die Neuerung hinweisen. Die Kontrollen werden nach dem langen Wochenende ab Mitte kommender Woche beginnen. Acht Beschäftigte des Ordnungsdienstes, die in der Wache am Hauptbahnhof fest untergebracht sind, werden, auch mit Unterstützung der Polizei, die Einhaltung des Gesetzes überwachen.
Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst die Haltestellen am Bahnhof selbst sowie am ZOB und am Fernbusterminal. Darüber hinaus erstreckt sich das Verbot auf die Haltestellen Breitenweg, Herdentor und Rembertistraße sowie auf die Haltestellen am Messe-Gelände und in der Blumenthalstraße am Antikolonialdenkmal. Im Einklang mit dieser Maßnahme wird der "besondere Kontrollort" am Hauptbahnhof, dem Fernbusterminal und dem Nelson-Mandela-Park unter anderem auf die Bereiche dieser Haltestellen erweitert. In Bremen gibt es aktuell vier besondere Kontrollorte (siehe Erläuterung am Ende des Textes).
Mäurer: "Wir werden weiter daran arbeiten, Verwahrlosung, Gewalt und Kleinkriminalität rund um den Hauptbahnhof einzudämmen – dabei sind die neuen Verbotsbereiche für Drogen und Alkohol ein weiterer Baustein einer umfassenden Strategie des Senats. Repressive Maßnahmen allein reichen nicht aus, um Suchtkarrieren beenden."
Erläuterung zu "besonderen Kontrollorten (bKO)":
Das Bremische Polizeigesetz sieht eine erleichterte Möglichkeit der Identitätsfeststellung an Orten vor, bei denen aufgrund bestimmter Tatsachen erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung vorbereitet oder verübt werden, wenn die zu überprüfende Person durch ihr Verhalten zu dieser Kontrolle Anlass gegeben hat. Diese Orte, von der Polizei als "besondere Kontrollorte" bezeichnet, werden von der Polizei im Einvernehmen mit dem Senator für Inneres und Sport festgelegt, wenn dies aufgrund der kriminologischen Lagebeurteilung, insbesondere wegen einer Häufung von Straftaten in der Vergangenheit, erforderlich ist.
Der erweiterte besondere Kontrollort am Hauptbahnhof umfasst neben dem Fernbusterminal und Nelson-Mandela-Park fortan auch die Bahnhofsvorstadt, die Gustav-Deetjen-Allee inklusive des Tunnels, die Hollerallee im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Hotel, Blumenthalstraße, Hohenlohe-Straße und Hermann-Böse-Straße jeweils inklusive Kreuzung, beziehungsweise Einmündung an der Blumenthalstraße sowie unter anderem Breitenweg ab Friedrich-Rauers-Straße.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de