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Der Senator für Inneres und Sport

Mit dem Smartphone schneller zum Führungszeugnis

Durch Online-Dienst werden etwa 18.000 Termine im Bürgeramt frei

03.07.2023

Bremerinnen und Bremer, die ein Führungszeugnis für ihre Arbeit oder ein Ehrenamt benötigen, können sich mehrere Wochen Wartezeit ersparen, wenn sie ihren Antrag über ihr Smartphone, PC oder Tablet mit wenigen Klicks direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen. Aktuell nehmen viele Bürgerinnen und Bürger noch den Weg übers Bürgeramt, um ein Führungszeugnis zu erlangen. Das Bürgeramt ist aber nur "Vermittlerin" und nicht selbst Erbringerin der Dienstleistung und leitet die Anträge lediglich weiter an das Bundesamt für Justiz.

Die direkte Antragstellung hat gleich zwei wichtige positive Effekte: Zum einen verkürzt sich die Wartezeit für Antragstellende für ein Führungszeugnis deutlich. Darüber hinaus könnten im Bürgeramt mit dem Online-Direkt-Kontakt zum Bundesamt bis zu 18.000 neue Termine im Jahr für andere Bereiche frei werden, etwa für Pass- und KfZ-Angelegenheiten oder Ummeldungen. Innensenator Ulrich Mäurer: "Zusammen mit der kontinuierlichen Verstärkung des Bürgeramtes wird die digitale Beantragung eines Führungszeugnisses zur deutlichen Entspannung in der Terminvergabe beitragen."

Wer die Möglichkeit des digitalen Online-Antrags auf ein Führungszeugnis nutzen möchte, wird über einen Link auf der Homepage des Bremer Bürgeramtes direkt auf die Seite des Bundesministeriums für Justiz geleitet oder kann diese direkt über www.fuehrungszeugnis.bund.de aufrufen. Vor der Antragsstellung müssen sich Bürgerinnen und Bürger lediglich die kostenlose sogenannte "Ausweis App2" auf das Smartphone herunterladen (abrufbar unter www.ausweisapp.bund.de).

Seit 2010 sind Personalausweise mit einem Chip ausgestattet. So kann der Ausweis auch online verwendet werden. Dazu benötigt man eine PIN, um den integrierten Chip zu aktivieren. Wer diese PIN nicht hat, sie verlegt oder vergessen hat, kann sie sich unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de zuschicken lassen. Nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis für online Dienste aktiviert werden. Das erforderliche Mindestalter beträgt 16 Jahre. Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de/datenschutz.
Wer die Online-Beantragung nicht nutzen kann oder möchte, hat selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich einen Termin beim Bürgeramt geben zu lassen:

Nähere Informationen auf der Homepage des Bürgeramtes Bremen unter: www.service.bremen.de/dienstleistungen/fuehrungszeugnis-beantragen-8371

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de