Vor dem Hintergrund des aktuellen EHEC-Geschehens in Deutschland haben sich die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit und Verbraucherschutz der Länder heute (Mittwoch, 8. Juni 2011) in Berlin mit dem Bundesgesundheitsminister und der Bundesverbraucherministerin getroffen. Für das Land Bremen hat Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter an der Konferenz teilgenommen. Rosenkötter ist in diesem Jahr zudem Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder. Auch der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, John Dalli, hat an den Beratungen in Berlin teilgenommen. Die Minister und Senatoren haben dazu eine gemeinsame Verlautbarung veröffentlicht.
Gemeinsame Verlautbarung der Gesundheits- und Verbraucherschutzministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren von Bund und Ländern anlässlich der gemeinsamen Sitzung von GMK und VSMK am 8. Juni 2011 in Berlin:
„Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren haben sich heute in Anwesenheit des EU-Kommissars für Gesundheit und Verbraucherschutz über die aktuelle Entwicklungen im anhaltenden Infektionsgeschehen durch EHEC informieren lassen und eine gemeinsame Einschätzung vorgenommen.
Epidemiologische Lage
Mit bis heute mehr als 1.900 EHEC-Infektionen, davon rund 670 schweren Verläufen (HUS-Fälle) ist dies der größte jemals beobachtete Ausbruch einer EHEC-Infektion in Deutschland und Europa. 24 Menschen sind in Deutschland bislang an der Infektion verstorben, zusätzlich eine Erkrankte aus Schweden. Weitere Todesfälle sind nicht auszuschließen.
Allerdings kann der seit einigen Tagen anhaltende Rückgang der Zahl von Neuinfektionen und von neuen HUS-Fällen Anlass zu vorsichtigem Optimismus geben, auch wenn es derzeit noch zu früh für eine Entwarnung ist. Weiterhin muss mit neu auftretenden Fällen gerechnet werden, aber es spricht laut Angaben des RKI manches dafür, dass der Scheitelpunkt der Epidemie überwunden ist.
Gesundheitsschutz hat oberste Priorität
Bund und Länder arbeiten weiter konzentriert und mit Hochdruck an der Identifizierung einer Infektionsquelle, die bisher nicht eindeutig geklärt ist. Dies ist bedauerlich, aber von früheren Ausbrüchen bekannt. Sehr oft konnte die Infektionsquelle nicht eindeutig festgestellt werden, da die Lebensmittel nur kurzfristig belastet waren oder technische Schwierigkeiten einer Identifizierung entgegenstanden. In einer solchen, durch Unsicherheit gekennzeichneten Lage steht in der Abwägung zwischen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger einerseits und wirtschaftlichen Belastungen anderseits die Gesundheit der Menschen an erster Stelle. Produkte, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als verdächtige Infektionsquelle angesehen werden, sind insofern zu benennen, auch wenn ein letzter Beweis noch nicht vorliegt. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Belastungen müssen in diesem Abwägungsprozess bekannt sein, aber notfalls in Kauf genommen werden.
Die Priorität des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist zu beachten.
Medizinische Versorgung
Trotz einer nach wie vor teilweise angespannten Situation in der intensivmedizinischen Krankenhausbehandlung insbesondere in Norddeutschland ist es immer gelungen, die Versorgung aller Patientinnen und Patienten auf höchstem medizinischem Niveausicherzustellen. Es ist selbstverständlich, dass sich die Länder bei stationären Versorgungsengpässen mit Behandlungsplätzen, oder auch mit spezialisiertem Personal gegenseitig unterstützen. Die Ministerinnen und Minister erneuern ihre Anerkennung und Hochachtung vor den Leistungen und dem hohen Einsatz des medizinischen Personals, besonders in den hauptsächlich betroffenen Gebieten.
Durch regelmäßige Abstimmungen zwischen den Ländern ist sichergestellt, dass sich abzeichnende Engpässe rechtzeitig erkannt und ihnen begegnet werden kann.
Klärung der Ausbruchsquelle/Information der Öffentlichkeit
Bund und Länder arbeiten seit Ausbruch der EHEC-Infektion auf verschiedenen Ebenen sehr koordiniert und kontinuierlich zusammen. Eine gegenseitige Unterstützung ist gewährleistet. Die Ministerinnen und Minister nehmen mit großem Dank das hohe Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beteiligten Behörden zur Kenntnis. Mehr als 3.000 amtliche Proben haben die zuständigen Behörden bisher gezogen, bis auf den EHEC-Fund auf Gurken, der aber nicht mit dem jetzigen Geschehen in Verbindung steht, waren alle bisher abgeschlossenen Lebensmitteluntersuchungen bisher negativ.
Das Robert Koch-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung haben nach Auswertung von Fallstudien einen Verzehrshinweis für rohe Gurken, Tomaten und Salat gegeben. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass Sprossen-Produkte aus einem Betrieb in dringendem Verdacht stehen. Auch hier folgte der Verzehrshinweis. Die Veröffentlichung beider Verzehrshinweise ist im Sinne eines vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes angemessen und richtig.
Kommunikation und Zusammenarbeit
Die Ministerinnen, Senatorinnen und Minister bekräftigen ihren Appell an die Bürgerinnen und Bürger, die Hygienehinweise und Verzehrsempfehlungen der zuständigen Gesundheits- und Verbraucherschutzbehörden zu beachten. Sie vereinbaren, gemeinsam konsistente Information sicherzustellen.
Bund und Länder sind sich der grundlegenden Bedeutung einer Kommunikation ohne unnötige Hindernisse bewusst. Informationen zum Auftreten und zur Aufklärung der Epidemie müssen zügig ausgetauscht werden. Es geht um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im In- und Ausland. Deshalb legen wir größten Wert auf den engen Kontakt und den intensiven Austausch mit der Europäischen Kommission und innerhalb der Europäischen Union.
Bund und Länder sind sich einig, dass nach dem aktuellen Geschehens eine sorgfältige Evaluierung der Zusammenarbeit zwischen EU, Bund und Länder sowie zwischen den Gesundheits- und Lebensmittelüberwachungsbehörden erfolgt.“