Antrag im Bundesrat auf Initiative von Bürgermeister Bovenschulte
11.05.2023Die norddeutschen Bundesländer bringen für die morgige (12. Mai 2023) Sitzung des Bundesrates eine Initiative zur Änderung des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein. Darin fordern sie eine Reihe von Verbesserungen an der aktuellen Vorlage des Bundes. Die Nordländer haben sich auf Initiative von Bürgermeister Andras Bovenschulte darauf verständigt einen gemeinsamen Antrag einzubringen - am vergangenen Freitag während der Sitzung der Konferenz Norddeutschland (KNFD) im Bremer Rathaus.
Bürgermeister Bovenschulte: "Wir dürfen die Menschen nicht überfordern – weder Mieterinnen und Mieter, noch Eigentümerinnen und Eigentümer. Deshalb bin ich froh, dass die fünf Nordländer sich auf meine Initiative jetzt gemeinsam für Veränderungen am Gebäude-Energie-Gesetzt stark machen. Denn so wie das Gesetz geplant ist, darf es nicht kommen. Klimaschutz ist wichtig, aber nicht mit der Brechstange. Niemand darf Angst davor haben, dass er sich sein Häuschen oder seine Mietwohnung nicht mehr leisten kann."
Es steht außer Zweifel: Der Klimaschutz ist eine der größten und zugleich vielschichtigsten Herausforderungen unserer heutigen Zeit. Es muss rasch und entschlossen gehandelt werden, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich, auf unter 1,5 Grad zu begrenzen. Die Zielerreichung ist dabei nur möglich, wenn in allen Bereichen übergreifend gehandelt wird. Gleichzeitig ist es unabdingbar, dass alle Menschen auf diesem Weg mitgenommen werden.
Der gemeinsame Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stellt in den Mittelpunkt, dass niemand von den Vorgaben der GEG-Novelle überfordert werden darf. Im Antrag heißt es daher: "Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Mieterinnen und Mieter sind auf bezahlbare Heizungslösungen angewiesen." Und: "Die vorgesehene ordnungsrechtliche Pflicht zur Umrüstung des Heizungsbestands ist entsprechend sozialverträglich abzufedern."
Konkret könne die Unterstützung durch gestaffelte Förderquoten erfolgen, die sich am Einkommen und Vermögen der zu Fördernden orientieren. Aus Sicht der Nordländer sind die Veränderungen am Gebäude-Energie-Gesetz zudem zwingend im Gleichschritt mit dem Förderprogramm des Bundes zu beschließen: "Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Fördermaßnahmen zu schaffen, sie sozial gestaffelt zu gestalten und zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz zu beschließen."
Auch bei der geplanten Altersgrenze für Eigentümerinnen und Eigentümer, bis zu der sie die Umrüstung der Heizungen vornehmen müssen, sprechen sich die Nordländer für Veränderungen aus. Für die Altersgrenze von 80 Jahren gebe es keine nachvollziehbare, sachlich begründbare Erwägung. Erforderlich sei stattdessen entweder eine "einfach zu administrierende Härtefallklausel", die entweder soziale Kriterien berücksichtige, oder eine "sachlich begründbare Altersgrenze", beispielsweise das Renteneintrittsalter.
Schließlich setzen sich die Länder für eine breitete technische Öffnung neuer Heizsysteme ein. So fehlen im aktuellen Entwurf Verweise auf gebäudeübergreifende Quartierslösungen. Und für die Anerkennung von Wärmenetze (Fern- und Nahwärme) müsse es angemessene Umsetzungsfristen geben. Denn die Planung solcher Netze benötigen oftmals einen längeren Zeitraum, der durch die geplanten Fristen des GEG nicht gedeckt sind.
Ansprechpartner für die Medien:
Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de