Von den circa 1.700 Akten zum Unterhaltsvorschuss aus dem Aktenfund in einem Sozialzentrum hat die Innenrevision mittlerweile rund 90 Prozent geprüft. In fünf Prozent der Fälle ist es zu Überzahlungen von jeweils durchschnittlich 810 Euro an alleinerziehende Elternteile gekommen. Die Überzahlungen sind verjährt und können daher nicht zurückgefordert werden. Die absolute Zahl der Fälle beläuft sich auf 82, die verjährten Forderungen summieren sich auf knapp 66.400 Euro, das sind rund 8.000 Euro mehr als im ersten Zwischenbericht vom 13. April. Diese Zahlen hat die Innenrevision des Sozialressorts heute (3. Mai 2023) auf der Sondersitzung der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgelegt. Nach wie vor gibt es keine Hinweise, dass berechtigte Zahlungsansprüche von Kindern oder Jugendlichen nach dem Unterhaltsvorschuss- und -ausfallgesetz nicht gewährt worden sind.
Bei den bisher gesichteten Akten habe es sich durchweg nicht um laufende Zahlfälle gehandelt, die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses oder -ausfalls war also bereits beendet, in der Regel, weil die damalige Höchstleistungsdauer von 72 Monaten erreicht war oder das Kind bereits zwölf Jahre alt war, und die Zahlungen nach damaliger Rechtslage eingestellt werden mussten (beide Beschränkungen gelten seit 2017 nicht mehr).
Zu 65 Prozent abgeschlossen ist die Prüfung von ursprünglich 20 nicht klar zugeordneten Posteingangsordnern, die im Vorfeld der Innenrevision strukturiert und auf 40 Ordner aufgeteilt worden sind. Gegenüber dem April-Bericht haben sich aus der Sichtung keine neuen Erkenntnisse ergeben. Weiterhin handelt es sich fast durchgängig um regelmäßige Rechnungen von Jugendhilfeträgern über laufende Leistungen aus den Jahren 2020 bis 2022, die über Vorauszahlungen bereits weitestgehend finanziert waren. Auch die jährlich einzureichenden Endabrechnungen fanden sich unter den Schriftstücken. In der Regel gehen daraus Forderungen der Träger gegenüber der Stadtgemeinde Bremen hervor, in einzelnen Fällen sind auch Überzahlungen dokumentiert. Verjährungen sind in diesen Fällen bislang nicht wirksam geworden, ein Schaden zu Lasten des Haushalts, der Träger oder von Leistungsempfängerinnen und -empfängern zeichnet sich weiterhin nicht ab.
Aufgefunden wurden darüber hinaus 68 nicht abgesandte Schreiben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an auswärtige Kostenträger (Kommunen) für sehr kurzfristige Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen sowie Erinnerungsschreiben wegen noch ausstehender Zahlungen. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall die Verjährung bereits eingetreten ist, lässt sich erst nach eingehender Aktenprüfung feststellen, die Gesamtsumme kann nach Einschätzung der Innenrevision nicht über 30.000 Euro liegen.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de