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Der Senator für Kultur

Ein modernes Bibliotheksgesetz für das Land Bremen

25.04.2023

Mit der Verkündung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt in der vergangenen Woche ist das Bremische Bibliotheksgesetz (BremBibG) in Kraft getreten. Damit gibt es erstmals auch im Land Bremen ein Gesetz, das die Aufgaben und Kompetenzen für die Öffentlichen und Wissenschaftlichen Bibliotheken in Bremen und Bremerhaven festschreibt.

Dem vorausgegangen war unter anderem der Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages, in dem bereits 2007 unter anderem die "mangelnde rechtliche und strukturelle Präzisierung der deutschen Bibliothekslandschaft" festgestellt wurde (vgl. BT Drs 16/7000, S. 129ff.). Zur Behebung dieses Mankos sowie zur Regelung der Aufgaben und Finanzierung der Öffentlichen Bibliotheken wurde den Ländern empfohlen, eigene Bibliotheksgesetze zu erlassen, vor allem um Öffentliche Bibliotheken abzusichern. Damit sollte auch das Bibliothekswesen insgesamt rechtlich bessergestellt werden.

Dem Beispiel anderer Bundesländer folgend hatte der Senat bereits im vergangenen Jahr den Entwurf für ein Bremisches Bibliotheksgesetz auf den Weg gebracht. Dieser ging dann nach Anhörung des Bibliotheksverbands der Deputation für Kultur, der Senatorin für Wissenschaft und Häfen und dem Magistrat Bremerhavens zur Abstimmung zu. Im März hat die Bürgerschaft den im Senat abgestimmten Entwurf beschlossen. Mit der Veröffentlichung am Montag vergangener Woche ist in Bremen nun auch ein modernes Bibliotheksgesetz in Kraft.

Kultursenator und Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: "Mit diesem Gesetz stärken wir die Bibliotheken. Und das zu recht, denn Bibliotheken bewahren unser kulturelles Erbe, eröffnen freien Zugang zu Wissen, stärken die Medienkompetenz und unterstützen Lernen und Forschen. Damit bieten sie Orientierung in der digitalen Informationsflut, ermöglichen einen freien und kostengünstigen Zugang zu Büchern und Medien und sind eine Stütze der Demokratie. Deshalb freue ich mich auch, dass wir somit eine weitere kulturpolitische Aufgabenstellung dieser Legislaturperiode erfüllen konnten."

Wissenschaftssenatorin Dr. Claudia Schilling: "Das Bibliothekswesen erfüllt auch in einer immer mehr digital geprägten Wissens- und Informationsgesellschaft sehr wichtige Aufgaben. Zu ihnen gehört vor allem bei den wissenschaftlichen Bibliotheken die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung von bisher nur gedruckt vorliegenden Veröffentlichungen. Die Schaffung eines eigenen Bibliotheksgesetzes ist auch wegen der Ausweitung des Sammelauftrages des sogenannten Pflichtexemplars über gedruckte Medien hinaus auch auf Netzpublikationen für die meinem Geschäftsbereich zugeordnete Staats- und Universitätsbibliothek Bremen sinnvoll. Darüber hinaus wird das Gesetz den neuen Anforderungen an Urheberrecht und Datenschutz gerecht."

Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de