Pressemitteilung des Landeswahlleiters Bremen:
Am Montag, 20. März 2023, endete die Frist zur Einlegung von Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen durch die Wahlbereichsausschüsse Bremen und Bremerhaven.
Hierzu teilt der stellvertretende Landeswahlleiter, Dr. Sebastian Berger, mit, dass folgende Beschwerden fristgerecht eingelegt wurden:
- Beschwerde der Vertrauensperson gegen die Zurückweisung des am 6. Dezember 2022 eingereichten Wahlvorschlages der "Alternative für Deutschland (AfD)" durch den Wahlbereichsausschuss für den Wahlbereich Bremen
- Beschwerde der Vertrauensperson gegen die Zurückweisung des am 16. Januar 2023 eingereichten Wahlvorschlages der "Alternative für Deutschland (AfD)" durch den Wahlbereichsausschuss für den Wahlbereich Bremen
- Beschwerde des Wahlbereichsleiters Bremerhaven gegen die Zulassung des Wahlvorschlages der "Alternative für Deutschland (AfD)" durch den Wahlbereichsausschuss für den Wahlbereich Bremerhaven
- Beschwerde der Wahlbereichsleiterin Bremen gegen die Zulassung des Wahlvorschlages der "Alternative für Deutschland (AfD)" im Beiratsbereich Burglesum durch den Wahlbereichsausschuss für den Wahlbereich Bremen
- Beschwerde der Vertrauensperson gegen die Zurückweisung des Wahlvorschlages der "Alternative für Deutschland (AfD)" im Beiratsbereich Hemelingen durch den Wahlbereichsausschuss für den Wahlbereich Bremen
Der Landeswahlausschuss tritt am Donnerstag, den 23. März 2023, um 10 Uhr zusammen und entscheidet über die eingelegten Beschwerden. Die Sitzung findet im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen, statt und ist öffentlich.
Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsstelle der Wahlleiter
Dr. Evelyn Irrsack
Telefon: (0421) 361 68 69 2
E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de