In der Zeit vom 15. März bis 15. Juli 2023 ist es auf Grund der Brut- und Setzzeit wieder Pflicht, Hunde in der offenen Landschaft an der Leine zu führen. Das gilt insbesondere auf Äckern, Wiesen, Feldwegen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes, zum Beispiel die Hemelinger Marsch.
Darüber hinaus gilt ganzjährig die Anleinpflicht in Fußgängerzonen und in Park-, Garten- und Grünanlagen (etwa Bürgerpark, Wallanlagen oder Osterdeich) sowie in vielen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten (etwa Hollerland, Blockland-Burgdammer Wiesen, Werderland und Borgfelder Wümmewiesen).
Freilaufende Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden. Der Senator für Inneres bittet daher Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Die Kräfte des Ordnungsdienstes werden die Anleinpflicht nach ihren Möglichkeiten kontrollieren. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Hund chippen zu lassen. "Denn wenn das Tier doch mal ausbückst, ist es mit Chip leichter zu identifizieren und der Besitzerin und dem Besitzer zuzuordnen", so Mäurer.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de