Zweiter Zwischenbericht für die Sozialdeputation
09.03.2023Bei einem großen Teil der nicht abschließend bearbeiteten Akten in einem Bremer Sozialzentrum handelt es sich um Unterlagen aus vor dem 1. Juli 2017 offenbar längst eingestellten oder gar nicht erst bewilligten Unterhaltsvorschuss-Zahlungen (UVG). Das hat eine erste Sichtung der Innenrevision ergeben, die heute (Donnerstag, 9. März 2023) in der Sitzung der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgestellt worden ist. Dieser Teil des Fundes betrifft rund 1.700 von etwa 3.000 Vorgängen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Sozialzentrum 5. Ein Drittel der UVG-Akten ist inzwischen geprüft, ohne dass es Hinweise auf wirtschaftliche Schäden gibt.
Die Fallakten waren im Zuge von sozialzentrumsübergreifenden Unterstützungsarbeiten in mehreren Büros der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgefunden worden. Angesichts des Umfangs ließ sich bislang nicht klären, in welchem Umfang aus nicht abgeschlossenen Vorgängen – wie zum Beispiel Spitzabrechnungen und Kostenerstattungen mit Trägern der Jugendhilfe – Schaden für die Stadt Bremen entstanden sein könnte.
Neben den Akten sind auch etwa 20 Ordner mit Posteingängen aufgefunden worden, die den entsprechenden Leistungsakten nicht zugeordnet waren. Ungeöffnete Briefe haben die Prüfer dagegen nicht gefunden, alle Posteingänge waren geöffnet, mit Eingangsstempel versehen und an die zuständigen Stellen im Sozialzentrum weitergeleitet worden.
Seit 9. Februar prüft die Innenrevision mit vier Personen vor Ort parallel in zwei Teams. Ein Interessensbekundungsverfahren zum vorübergehenden Einsatz zusätzlicher Fachkräfte aus dem Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zur Aufarbeitung der Akten ist eingeleitet. "Die weiteren Akten werden systematisch aufbereitet, die Deputation wird kontinuierlich auf dem Laufenden gehalten", sagte Staatsrat Jan Fries und kündigte weitere Berichterstattung für die April-Sitzung der Deputation an.
Geprüft wird nun unter anderem, ob aus den nicht abschließend bearbeiteten Akten Überzahlungen entstanden oder Forderungen der Stadt verjährt sind. Bei der Aufarbeitung der Akten werden Fälle vorgezogen, bei denen eine Verjährung zum Jahresende 2023 noch abzuwenden ist.
Der heute vorgelegte zweite Sachstandsbericht geht auch davon aus, dass eine vergleichbare Situation in einem der anderen fünf Sozialzentren ausgeschlossen werden kann. Rückstände bei der Postbearbeitung träten zwar auf, "sind aber in Art und Umfang bekannt und so strukturiert, dass eine adäquate Bearbeitung gewähreistet ist", heißt es in dem Bericht.
Die Jugendhilfe ganz allgemein hat die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen beim Aufwachsen in der Gesellschaft Hilfeleistungen anzubieten und Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen. Dies beinhaltet ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfeleistungen, sowie die Zahlung von Pflegegeld für Erziehung in Vollzeitpflege.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe, aus deren Bereich die Aktenfunde stammen, ist für die rechtliche und finanzielle Umsetzung dieser Hilfen zuständig. Sie erteilt Kostenzusagen an die Jugendhilfeträger und rechnet mit den Leistungserbringern ab. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien werden zudem die Krankenhilfe und andere Bedarfe übernommen.
Die WJH prüft auch, ob Eltern oder die Minderjährigen selbst zu den Kosten heranzuziehen sind, und sie setzt finanzielle Ansprüche gegenüber anderen Jugendämtern durch (zum Beispiel bei Wohnortwechsel der Eltern). Bis zum 30. Juni 2017 lag auch die Bearbeitung der Leistungsanträge nach dem Unterhaltsvorschuss- und –ausfallgesetz bei der WJH.
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de