VMK-Vorsitzende spricht im Bundesrat zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
16.12.2022Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung (16. Dezember 2022) das Achte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Änderung werden den Ländern eine Milliarde Euro mehr für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) zur Verfügung gestellt. Ab 2023 wird zudem die jährliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel von 1,8 Prozent auf drei Prozent gesteigert, um einen teilweisen Ausgleich des Kostenanstiegs berücksichtigen zu können. Damit erhöhen sich Regionalisierungsmittel in den Jahren 2022 bis 2031 auf 17,3 Milliarden Euro.
Die Vorsitzende der Verkehrsminister-Konferenz und Mobilitätssenatorin Dr. Maike Schaefer dazu: "Das ist heute ein wichtiger Schritt, um auf die großen Preisanstiege infolge des Krieges gegen die Ukraine zu reagieren, die Bestandsverkehre zu sichern und akute Abbestellungen zu verhindern. Doch um nachhaltige Verbesserungen im ÖPNV zu erreichen, greift diese Aufstockung zu kurz. Wenn wir einen wirklichen Schritt in der Mobilitätswende machen und den ÖPNV in Qualität und Quantität voranbringen sowie der Klimakrise in der Verkehrspolitik begegnen wollen, brauchen wir eine verlässliche Finanzierung! Die Regionalisierungsmittel sind kein Geschenk des Bundes um das die Länder betteln oder bitten müssen. Sondern sie stehen den Ländern gesetzlich zu, denn sie übernehmen für den Bund die Aufgaben den ÖPNV zu gewährleisten. Nur mit der Mobilitätswende haben wir überhaupt eine Chance unsere Klimaziele zu erreichen. Die Steigerung der Fahrgastzahlen ist nicht kostenlos oder geschieht über Nacht. Der ÖPNV darf sich nicht mehr an der Nachfrage orientieren, sondern am Angebot. Dieser Paradigmenwechsel benötigt eine tragfähige Finanzierung. Daher ist eine weitere substanzielle Aufstockung spätestens ab 2025 erforderlich. Zudem steht bereits die nächste Änderung des Regionalisierungsgesetzes für die Finanzierung des Deutschland-Tickets an. Die ursprünglich geschätzten Kosten von drei Milliarden Euro werden Bund und Länder hälftig finanzieren. Dazu haben sich die Länder von Anfang an bereit erklärt. Wir unternehmen dieser Tage enormen Anstrengungen, um das Deutschlandticket möglichst zum 1. April an den Start zu bringen. Genau diese Anstrengungen erwarte ich auch vom Bund, wenn es darum geht, dem Verkehrsangebot den kräftigen Schub zu verleihen, den es dringend braucht."
Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes wird lediglich der Teil der Einigung umgesetzt, der sich auf die Erhöhung der Regionalisierungsmittel bezieht. Regelungen zum Deutschlandticket sind hier nicht der Gegenstand. Dafür wird Anfang 2023 ein separates Gesetzgebungsverfahren erfolgen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Linda Neddermann, Pressesprecherin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-79199, E-Mail: linda.neddermann@umwelt.bremen.de