Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im März 2022 wurde unter anderem die Definition des vollständigen Impfstatus geändert. Ab Samstag (1. Oktober 2022) gelten deswegen nur noch jene Personen als vollständig geimpft, die drei Impfungen gegen das Corona-Virus erhalten haben. Ausnahmen gibt es bei bereits durchgemachten Infektionen. Diese Regeländerung hat direkte Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Anders als bislang, werden ab dem kommenden Samstag drei Impfungen gegen das Corona-Virus nötig sein, um den Impfstatus "vollständig geimpft" zu haben. Ausnahmen davon gibt es beim Nachweis einer bereits erfolgten Infektion. Als vollständig geimpft gilt dann, wer zwei Impfungen erhalten hat und zusätzlich:
Wer noch keine dritte Impfung erhalten hat, kann diese im Impfzentrum Am Brill oder in einer der Bremer Impfstellen, bei den Impftrucks und den mobilen Teams sowie bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erhalten. Dabei muss ein Abstand von sechs Monaten zur vorherigen Impfung eingehalten werden.
Personen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, müssen den vollständigen Impfstatus ab Samstag wie beschrieben nachweisen. Beschäftigte, die keinen vollständigen Immunisierungsnachweis erbringen können, müssen vom jeweiligen Arbeitgeber an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Die eingegangenen Meldungen werden anschließend von den Gesundheitsämtern nach bekanntem Verfahren bearbeitet.
Meldungen sind über die eigens eingerichteten Portale unter impfpflicht.gesundheitsamt.bremen.de bzw.impfpflicht.gesundheitsamt.bremerhaven.de möglich.
Neben den Auffrischimpfungen sind in den Impfstellen weiterhin Grundimmunisierungen, das heißt Erst- und Zweitimpfungen, möglich. Dafür werden die Impfstoffe von BioNTech und Moderna verwendet. Zusätzlich wird immer mittwochs im Impfzentrum am Brill der Vektor-Impfstoff von Johnson& Johnson verimpft. Für Auffrischungsimpfungen kommt immer der angepasste Impfstoff gegen die Omikronvarianten BA.4/5 zum Einsatz.
Es wird empfohlen, dass sich Bremerinnen und Bremer unter www.impfzentrum.bremen.de für die Auffrischimpfung registrieren. Alle, die keinen Internetzugang haben, können sich telefonisch beim Impfcallcenter unter der Telefonnummer (0421) 5775 1177 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr melden.
Wer dennoch spontan zum Impfen vorbeischauen möchte, sollte auf der Internetseite www.impfzentrum.bremen.de/blocks/opening-times das Ampelsystem bei den einzelnen Impfstellen beachten. Grün bedeutet, dass eine Impfung ohne eine vorherige Anmeldung problemlos möglich ist. Bei gelbem Licht muss mit einer Wartezeit gerechnet werden. Ist die Ampel auf Rot, sind alle Impfkabinen besetzt und es kann ohne Termin kein Einlass gewährt werden. Um vor Ort einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, bitten wir darum, den Personalausweis oder die Krankenversichertenkarte sowie den Impfpass bereitzuhalten.
Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de