Aufstiegs-BaföG zum ersten Mal auch für Teilzeitauszubildende
21.06.2022Zum kommenden Schuljahr 2022/23 gibt es an der Fachschule für Sozialpädagogik in Blumenthal zum ersten Mal auch für Teilzeitausbildende die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu bekommen.
Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp: "Unser Ziel ist es, allen Kindern einen Betreuungsplatz anzubieten. Dafür brauchen wir dringend mehr gut ausgebildete Fachkräfte, um unsere Kinder in der Kita zu fördern und zu unterstützen. Zur Attraktivierung der Ausbildung gehört auch, dass angehende Erzieherinnen und Erzieher schon in der Ausbildung Geld bekommen. Dass die Weiterbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher als Integrierte Regelausbildung (InRA) zur Zahlung von Aufstiegs-BAföG berechtigt, ist deshalb super. Ich freue mich sehr, dass diese Möglichkeit ab dem kommenden Schuljahr auch für Teilzeitauszubildende besteht. Damit haben auch diejenigen die Möglichkeit, finanziell besser unterstützt zu werden, die die Weiterbildung aus unterschiedlichen Gründen nicht in Vollzeit machen können. Und für alle haben wir in Bremen zusätzlich zum Aufstiegs-BAFöG noch die Mobilitätspauschale, die Digitalisierungspauschale und die Ausbildungs-Prämie. Wir haben noch Ausbildungsplätze frei – wir freuen uns über jede Bewerbung."
In wenigen Wochen beginnt das neue Ausbildungsjahr für Erzieherinnen und Erzieher an den drei Fachschulen in Bremen. Bremen hat bereits viel unternommen, um Fachkräfte zu qualifizieren, auszubilden und zu gewinnen, um in Bremer Einrichtungen aktiv zu werden. Verschiedene Programme wurden entwickelt, um möglichst vielen Menschen – unabhängig von ihrer jeweiligen Lebenslage – die Möglichkeit zu bieten, diesen Beruf zu ergreifen. Mit der Möglichkeit, die Weiterbildung InRA auch in "gestreckter Vollzeit" machen zu können, erweitern wir dieses Angebot, damit zum Beispiel auch Alleinerziehende die Weiterbildung zeitlich schultern können. Die Ausbildung an der Fachschule dauert dann drei Jahre. Im Anschluss folgt das einjährige Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Viele weitere Informationen über die Weiterbildung zur/zum Erzieherin/Erzieher in Teilzeit, über Voraussetzungen und Aufstiegsmöglichkeiten in diesem Beruf finden sich auf www.mach-dein-ding-bremen.de .
Alle Schülerinnen und Schüler in der Weiterbildung zur/zum Erzieherin/Erzieher an einer öffentlichen Fachschule haben die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Das Aufstiegs-BAföG muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Hinzu kommen die "Digitalisierungs-Pauschale" in Höhe von jährlich 900 Euro sowie die "Mobilitäts-Pauschale" in Höhe von jährlich 600 Euro. Erzieherinnen und Erzieher, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, können außerdem eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 Euro beantragen.
An einer Weiterbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher können alle teilnehmen, die mindestens einen Mittleren Schulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung haben oder eine als gleichwertig anerkannte berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren. Auf die Berufstätigkeit kann die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) angerechnet werden, wenn Tätigkeiten in einem sozialpädagogischen Einsatzfeld übernommen wurden. Auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung, jeweils in Verbindung mit einem Praktikum von mindestens 900 Stunden in einem sozialpädagogischen Bereich ermöglichen den Zugang zu unseren Fachschulen. Wir freuen uns über alle, die ein Interesse haben sich zum/zur Erzieherin/Erzieher weiterzubilden. Weitere Informationen finden sich auf www.mach-dein-ding-bremen.de
Beispielhaft nach individueller Lebenssituation differenziert, stellt sich das finanzielle Leistungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler in der Weiterbildung zur/zum Erzieherin/Erzieher an einer öffentlichen Fachschule wie folgt dar:
Tabelle 1: Übersicht möglicher finanzieller Leistungen in der Weiterbildung zur/zum Erzieher/in
Aufstiegs-BAföG (monatlich) | Pauschalleistungen (jährlich) | Aufstiegsfortbildungs-Prämie (einmalig) | |
---|---|---|---|
ledig | 892 € | 1.500 | 4.000 € |
alleinerziehend, 1 Kind | 1.277 € | 1.500 € | 4.000 € |
alleinerziehend, 2 Kinder | 1.662 € | 1.500 € | 4.000 € |
Die jährlichen Pauschalleistungen werden seit ihrer Einführung unabhängig davon ausgezahlt, ob die Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit erfolgt. Somit erhalten Teilnehmende der Teilzeit-Variante ein Jahr öfter die Pauschalleistungen als die Teilnehmenden der Vollzeit-Variante.
Ansprechpartner für die Medien:
Maike Wiedwald, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361- 2853, E-Mail: maike.wiedwald@bildung.bremen.de