Senat stellt Weichen für faire Löhne bei allen öffentlichen Aufträgen
24.05.2022Der Senat hat am heutigen Dienstag, 24. Mai 2022, beschlossen, dass die derzeitige Tariflohnverpflichtung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes deutlich ausgeweitet werden soll. Zukünftig sollen sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Land Bremen an der Ausführung eines öffentlichen Bauauftrages mitwirken oder die für das Land Bremen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags tätig werden, angemessene und faire Löhne erhalten. Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa wird hierzu im nächsten Schritt einen Gesetzentwurf vorlegen. Damit gibt der Senat grünes Licht für die Umsetzung eines zentralen Vorhabens in dieser Legislaturperiode.
Dies hat zur Folge, dass Unternehmen, die sich auf einen öffentlichen Bau- oder Dienstleistungsauftrag bewerben, zukünftig eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, in der sie sich dazu verpflichten, ihren eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen in Bezug auf die konkrete Tätigkeit und die Qualifikation angemessenen Lohn zu zahlen. Dieser Lohn wird in den jeweiligen Vergabeunterlagen von dem öffentlichen Auftraggeber vorgegeben. Die Höhe des Lohns und die Eingruppierungsmerkmale orientieren sich dabei an den maßgeblichen Tarifabschlüssen der verschiedenen im Land Bremen ansässigen Bau- und Dienstleistungsbranchen. Gleichzeitig wird für alle Leistungen der Bremische Landesmindestlohn die absolute Lohnuntergrenze bilden.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, begrüßt den Beschluss des Senats: "Das ist ein guter Tag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen. Gerade jetzt – bei steigenden Preisen etwa für Lebensmittel oder Energie – ist es wichtig, dass mehr bei den Beschäftigten ankommt. Von fairen Löhnen auf der Basis von Tarifabschlüssen profitieren nicht allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das neue Gesetz leistet zugleich auch einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung im Land Bremen. Tarifgebundene Unternehmen werden dadurch auch vor einem unfairen Lohndumpingwettbewerb geschützt. Wir hoffen deshalb auch, dass künftig mehr Bremer Unternehmen zum Zuge kommen. Letztendlich setzen wir damit zudem einen Anreiz für Unternehmen, ihre Beschäftigten tariflich und damit besser zu bezahlen."
Bislang gilt die Tariflohnverpflichtung nur für öffentliche Bauaufträge bis zu der Schwelle, ab der diese EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Derzeit sind das 5.382.000 Euro. Inzwischen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch geändert. Die dafür maßgebliche, nun veränderte EU-Richtlinie macht es möglich, umfangreiche Entlohnungsregelungen einzuführen. Dienstleistungen waren bisher nicht erfasst, so dass mit dem neuen Gesetz die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen auch für Dienstleistungen gilt. Diese Erweiterung möchte der Senat mit seinem heutigen Beschluss umsetzen.
Neben der zukünftigen Einführung von angemessenen und fairen Löhnen bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen hat der Senat auch beschlossen, das im Land Bremen eingerichtete Kontrollsystem zur Überprüfung und Durchsetzung dieser Entlohnungsbedingungen zu reformieren. Dazu wird die vom Senat eingesetzte Sonderkommission zukünftig mit zentralen Kontrollbefugnissen ausgestattet. Deren Geschäftsstelle und Geschäftsführung sollen weiterhin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa angesiedelt sein.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de