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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Verlängerung der Corona-Basismaßnahmen bis Ende Mai

26.04.2022

In seiner heutigen (26. April 2022) Sitzung hat sich der Senat der Freien Hansestadt Bremen auf eine Verlängerung der Corona-Basisschutzmaßnahmen verständigt. Somit bleiben die Schutzmaßnahmen bis zum 29. Mai vorerst in Kraft, mit wenigen Änderungen:

  • Ab dem 1. Mai wird es keine Testpflicht mehr an Schulen geben.
  • Darüber hinaus wird die Maskenpflicht angepasst: Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95" beim Betreten von Einrichtungen (wie Krankenhäuser und Pflegeinrichtungen), in denen sich Angehörige vulnerablen Gruppen aufhalten, um eben diese Gruppe weiterhin zu schützen.
  • Die Isolationsdauer für Infizierte wird von sieben auf fünf Tage verkürzt, sofern mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist und ein negativer PoC-Antigentest oder PCR-Test nachgewiesen werden kann. Ohne Erbringung des Nachweises entfallen die Vorgaben frühestens zehn Tage nach dem Tag der Probenahme.

Ab 1. Mai gelten folgende Basisschutzmaßnahmen:

  • Maskenpflicht
    - In Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen (Personen ab 14 Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in diesen Einrichtungen nur durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske des Standards "KN95/N95")
    - Im öffentlichen Personenverkehr, sowohl für Fahrgäste, als auch für Personal
    - in Obdachlosenunterkünften und in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
  • Testpflicht
    - in Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
    - in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber
    - in Justizvollzugsanstalten
  • Isolationsdauer für Infizierte
    - Die Isolationsdauer wird von sieben auf fünf Tage verkürzt, sofern fünf Tage nach dem Tag der positiven Probenahme ein negatives Ergebnis eines PoC-Antigentests oder PCR-Tests erbracht wird (Freitesten).
  • Testpflicht in Kindertagesstätten

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de