Solarkampagne informiert über Folgen der aktuellen Rechtslage
06.04.2022Für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Anlagen im Land Bremen gibt es gute Neuigkeiten: Der aktuelle Photovoltaik-Erlass erweitert den Anwendungsbereich bezüglich der Mindestabstände für Solaranlagen auf alle Gebäudeklassen und gestattet unter Beachtung brandschutztechnischer Auflagen eine Dachbelegung mit einer reduzierten Distanz von 50cm zu Brandwänden. So hat es das Bremer Bauressort beschlossen und ermöglicht damit mehr Hauseigentümerinnen und –eigentümern die Beteiligung an der Energiewende.
Wer zunächst noch mehr darüber erfahren möchte, wie Sonnenstrom auf dem eigenen Dach erzeugt werden kann, hat die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme an einer Veranstaltungsreihe zum Thema Photovoltaik. Die Infoabende richten sich an solar-Interessierte Bürgerinnen und Bürger (Privathaushalte) und werden im Rahmen der Bremer Solarkampagne "#machWatt – Solarenergie für Klimaschutz" von der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens angeboten.
"Einen effektiven Klimaschutz können wir nur durch einen schnellstmöglichen Umstieg auf Erneuerbare Energien erreichen. Potenziale gibt es in Bremen insbesondere bei der Nutzung von Sonnenenergie zur Stromerzeugung. Ich freue mich, dass es uns in so kurzer Zeit gelungen ist, eine pragmatische Abstandsregelung zu finden." sagt Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Eigentümerinnen und Eigentümer von Reihen- oder Doppelhäusern im Land Bremen hatten es bislang eher schwer, sich an der Energiewende mittels Produktion von eigenem Sonnenstrom zu beteiligen. Die bisher geltende Abstandsregelung sah oftmals einen Abstand von 1,25 Meter zum Nachbarn vor. "Ab sofort reichen 50 cm Mindestabstand zu Brandwänden unabhängig von der Gebäudeklasse, wenn die Außenseiten und Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage aus nicht-brennbaren Materialien besteht. Dies sind momentan vorrangig die marktüblichen Glas-Glas-Module." erklärt Schaefer den Erlass.
Die Einreichung konkreter Planungsunterlagen, die diese brandschutztechnischen Vorgaben beinhalten, ersetzt hierbei die Stellung des bisher nötigen Abweichungsantrages. Darüber hinaus wird ebenfalls auf die Erhebung von Gebühren bis zu einer Novellierung der Bremischen Landesbauordnung Ende des Jahres verzichtet. Im Sinne des Brandschutzes ist es wichtig, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile übertragen werden kann. Wenn Dachaufbauten, wie Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen bestehen, müssen sie daher weiterhin mindestens 1,25 m von Brandwänden entfernt bleiben.
Für Bremerinnen und Bremer gibt es auf dem Weg zum eigenen Solar-Projekt zudem neue Informationsangebote: "Wir freuen uns, allen solar-Interessierten im Land Bremen das Thema in unserer neuen Veranstaltungsreihe näher zu bringen", sagt Martin Grocholl, Geschäftsführer von energiekonsens. An sechs Terminen können sich Bürgerinnen und Bürger online und kostenfrei rund um das Thema Solar im Eigenheim informieren. Grocholl weiß: "Viele Menschen fragen sich aktuell: Wie kann ich Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugen und im Haushalt nutzen? Was muss ich bei der Technik beachten und wie sehen die wirtschaftlichen Rahmenbedingen aus?" Der Solarexperte Ludwig Brokering führt daher bei den Infoabenden verständlich und anhand von Beispielen anschaulich in das Thema ein. Für alle, die mehr wissen wollen, bietet energiekonsens mit "Teil II" Einblick in die Umsetzung einer eigenen Photovoltaikanlage – vom Angebot bis zur Installation.
Weitere Informationen zu Solarenergie und Anmeldung zu den Veranstaltungen unter www.solar-in-bremen.de
Termine im Überblick
Zeit: jeweils 17.30 – 19 Uhr
Ort: online
Teilnahmebeitrag: kostenfrei
Anmeldung: www.solar-in-bremen.de/veranstaltungen
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Linda Neddermann, Pressesprecherin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-79199, E-Mail: linda.neddermann@umwelt.bremen.de
Lena Gütebier, energiekonsens, Tel.: (0421) 376671-42, E-Mail: presse@energiekonsens.de