Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes
16.12.2021Der Nominallohnindex ist im Land Bremen im dritten Quartal 2021 gegenüber dem Vorjahresquartal um 2,4 Prozent angestiegen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen ab. Die Verbraucherpreise sind aber im gleichen Zeitraum ebenfalls gestiegen, und zwar um 4,0 Prozent. Die Entwicklung des Reallohns ist daher um 1,6 Prozent rückläufig.
Die Effekte auf die Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie, wie der Einsatz von Kurzarbeit sowie Geschäftsschließungen, haben zwar das dritte Quartal 2021 weniger stark beeinflusst als die vorherigen Quartale. So stieg der Umfang der bezahlten Arbeitszeiten der Vollzeitbeschäftigten im dritten Quartal wieder auf 37,7 Wochenstunden an (zweites Quartal 2021: 37,1 Wochenstunden, zweites Quartal 2020: 35,8). Gleichwohl ist damit der Umfang der Wochenarbeitszeiten aus 2019 in Höhe von 38,3 noch nicht wieder erreicht.
Die Entwicklung in den Wirtschaftsbereichen ist unterschiedlich. Die Verdienstentwicklung im Bereich des Produzierenden Gewerbes ist mit - 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal geringfügig rückläufig, dagegen sind die Verdienste im Dienstleistungsbereich mit + 3,2 Prozent deutlich gestiegen.
Diese und noch detaillierte Angaben sind im soeben erschienenen Statistischen Bericht "Die Arbeitnehmerverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich“ für das 3. Quartal 2021 enthalten. Den Bericht und weitere Informationen finden Sie hier: www.statistik.bremen.de/verdienste
Hinweis:
Mit dem starken Anstieg der Kurzarbeit während der Corona-Pandemie geht auch ein erhöhter Erklärungsbedarf bei der Interpretation der Zahlenwerte der Verdienststatistik einher. Die hier veröffentlichten Bruttoverdienste beinhalten ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, und ist deshalb in den hier ausgewiesenen Bruttoverdiensten nicht enthalten. Arbeitnehmende, die von Kurzarbeit betroffen sind, werden mit den entsprechend gekürzten Verdiensten und gekürzten Arbeitsstunden in die Datenmeldung der Verdienststatistik einbezogen. Arbeitnehmende, die für einen ganzen Kalendermonat ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten (sog. Kurzarbeit Null), werden in diesem Monat nicht erfasst. Durch diese Vorgaben lassen sich z. T. stärkere Abweichungen sowie ein erhöhter Anteil an Werten mit eingeschränkter Aussagekraft, diese stehen in den Veröffentlichungen in Klammern, bei den Ergebnissen für das vorliegende Quartal im Vergleich zu früheren Erhebungszeiträumen erklären. So erscheint z. B. ein Anstieg des Bruttostundenverdienstes in dieser wirtschaftlich schwierigen Phase grundsätzlich eher ungewöhnlich. Diese Steigerung resultiert u. a. daraus, dass einige meldepflichtige Betriebe das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten aufstocken. Da viele Beschäftigte aber Corona-bedingt z. T. deutlich weniger Stunden arbeiten, steigt der effektive Stundenlohn statistisch gesehen an.
Methodische Erläuterungen:
Der Nominallohnindex drückt die Veränderung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste inklusive der Sonderzahlungen der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich aus. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Grundlage ist die Vierteljährliche Verdiensterhebung, die die gesamte Wirtschaft mit 10 Beschäftigten und mehr abdeckt mit Ausnahme des Wirtschaftsabschnitts "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei".
Weitere Auskünfte erteilt:
Markus Habig, Telefon: (0421) 361 -2463, E-Mail: Markus.Habig@statistik.bremen.de