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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Arbeits- und Sozialminister machen Einsamkeit zum Thema

98. ASMK unter dem Vorsitz Bremens mit fast 100 Beschlusspunkten zu Ende gegangen

02.12.2021

Die 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat sich auf ihrer heute zu Ende gegangenen zweitägigen Hauptkonferenz unter dem Vorsitz Bremens für einen Einsamkeitsgipfel von Bund und Ländern ausgesprochen. Hintergrund, so Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann, sei die stark zunehmende Vereinsamung verschiedener Bevölkerungsgruppen in der Covid-19-Pandemie: "Altersarmut, körperliche und geistige Behinderungen oder schwierige soziale Lebenslagen münden oftmals darin, dass Menschen ihr soziales Leben einschränken oder weitgehend aufgeben."

Sozialsenatorin Anja Stahmann als Vorsitzende der ASMK während der Sitzung. Foto: Sozialressort
Sozialsenatorin Anja Stahmann als Vorsitzende der ASMK während der Sitzung. Foto: Sozialressort

Befragungen zeigten, "dass junge Erwachsene und Alleinlebende in der Pandemie besonders unter Einsamkeit leiden". Einsamkeit könne krankmachen, daher hätten "Länder wie Großbritannien und Japan Einsamkeitsministerien eingerichtet und dem Thema mehr Öffentlichkeit verschafft." Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der ASMK seien daher darin übereingekommen, das Ausmaß der Vereinsamung und seine Folgen grundlegend erfassen zu lassen, um es im politischen Handeln zu berücksichtigen. Der Einsamkeitsgipfel mit Expertinnen und Experten von Bund und Ländern sowie Betroffenen solle erstmals systematisch Erkenntnisse aus möglichst vielen Blickwinkeln zusammentragen.

Teilhabe in Pflegeeinrichtungen auch während der Pandemie sicherstellen

Hauptthema auf der fast 100 Punkte umfassenden Tagesordnung der im Video-Format tagenden ASMK war die soziale Dimension der Covid-19-Pandemie. So hat sich die ASMK unter anderem befasst mit der gesellschaftlichen Teilhabe von Pflegebedürftigen sowie von Menschen mit Behinderungen. "In Pflegeheimen und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurden Besuchsrechte und gemeinsamkeitsstiftende Angebote zeitweise deutlich eingeschränkt, und Tagespflegeeinrichtungen waren vorübergehend komplett geschlossen", sagte Senatorin Stahmann, amtierende Vorsitzende der ASMK gemeinsam mit Kristina Vogt, Bremens Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Diese Einschränkungen beträfen nicht nur zwischenmenschliche Beziehungen, sondern zentrale Lebensbereiche wie den Ausfall persönlicher Assistenzen, einen erschwerten Zugang zu Gesundheitsversorgung und medizinischer Rehabilitation sowie den Wegfall der Tagesbetreuung in Schulen und Werkstätten.

Die körperliche und geistige Beweglichkeit der Menschen habe sich dadurch spürbar verschlechtert, Niedergeschlagenheit und Depression seien verbreitet, Menschen seien krank geworden und die Sterblichkeit habe sich signifikant erhöht. Notwendig, so Senatorin Stahmann weiter, seien für die Zukunft pandemiebezogene Hygiene- und Teilhabekonzepte. Neben den Erfordernissen des Gesundheitsschutzes müssten die besonderen Belange der Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund gebeten, eine wissenschaftlich begleitete Studie auf den Weg zu bringen. Sie solle die Erfahrungen in der Corona-Pandemie umfassend auswerten "mit dem Ziel, vulnerable Gruppen besser zu schützen, die Einschränkung persönlicher Rechte soweit möglich zu vermeiden und die Auswirkung einschränkender Maßnahmen in vergleichbaren Situationen zu lindern", wie es in dem Beschluss heißt.

Mehr Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen

Die ASMK hat darüber hinaus festgestellt, dass sich der Einsatz von Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen während der Pandemie besonders bewährt hat. "Sie haben den Bewohnerinnen und Bewohnern trotz der Besuchsbeschränkungen Zuwendung und Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben in einem gewissen Rahmen ermöglicht", sagte Senatorin Stahmann. Die Betreuung beziehe sich auf alltägliche Aktivitäten wie Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, das Vorlesen, gemeinsames Handarbeiten. "Für jeweils 20 Personen wird in der Regel eine Betreuungskraft finanziert. Das hat sich in Zeiten der Pandemie mit erhöhten Betreuungsnotwendigkeiten als nicht ausreichend erwiesen."

Welchen Wert zusätzliche Angebote haben, habe unter anderem der Einsatz von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten im Rahmen der Notstandunterstützung in mehreren Bundesländern deutlich gemacht, darunter auch Bremen. "Wir haben festgestellt, dass diese zusätzlichen Betreuungskräfte bei Bewohnerinnen und Bewohnern nicht nur außerordentlichen Zuspruch gefunden haben", so die Senatorin, "damit ist auch eine Verbesserung in der psychosozialen Verfassung der Menschen einhergegangen." Die ASMK bittet daher das Bundesministerium für Gesundheit, Betreuungspersonen in der Personalbemessung für Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung statt Minijobs als Weg aus der Krise

Befasst hat sich die ASMK auch mit dem schrittweisen Zurückdrängen sogenannter Minijobs beziehungsweise deren Abschaffung. In der Pandemie habe sich deutlich erwiesen, mit welcher Ungewissheit die Beschäftigungsform Minijob verbunden ist. "Auf dem Arbeitsmarkt hat sich die Krise besonders sichtbar im Bereich der Minijobs ausgewirkt, die in großem Umfang abgebaut wurden. Dies betraf besonders hart Branchen wie das Gastgewerbe und vorwiegend weibliche Beschäftigte", sagte Bremens Arbeitssenatorin Kristina Vogt in ihrer Rolle als Vorsitzende der ASMK und als Antragstellerin.

Minijobberinnen und Minijobber hätten, anders als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nicht vom Instrument der Kurzarbeit profitiert und bei Ende der Beschäftigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. "Das Modell der geringfügigen Beschäftigung entspricht weder den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes mit einem steigenden Fachkräftebedarf noch dem Rollenwandel in Familien und Gesellschaft", sagte Senatorin Kristina Vogt. Das Instrument solle künftig nur noch bei Studierenden und Rentnerinnen sowie Rentnern angewandt werden können. Der Antrag wurde nach einer intensiven Diskussion mit großer Mehrheit angenommen.

Arbeitssenatorin Kristina Vogt ist in diesem Jahr ebenfalls Vorsitzende der ASMK. Foto: Wirtschaftsressort
Arbeitssenatorin Kristina Vogt ist in diesem Jahr ebenfalls Vorsitzende der ASMK. Foto: Wirtschaftsressort

Erleichterter Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Soloselbständige

"Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde deutlich, dass einige Personengruppen, darunter auch Selbstständige, in Krisenfällen nur unzureichend geschützt sind", sagte Senatorin Vogt. "Selbstständige zahlen bisher regelmäßig nicht in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Unfallversicherung ein", ergänzte Hamburgs Sozial- und Arbeitssenatorin Dr. Melanie Leonhard. Die ASMK hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, das Sozialgesetzbuch III dahingehend anzupassen, dass sich Soloselbstständige auch ohne vorherige abhängige Beschäftigung freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern können.
Bremens Arbeitssenatorin Kristina Vogt: "Der Beschlussvorschlag greift einen wichtigen Punkt für die finanzielle Absicherung auf und ich freue mich, dass wir hier einen einstimmigen Beschluss gefasst haben."

Stärkung der tariflichen Strukturen und der Tarifbindung

Vor dem Hintergrund rückläufiger Tarifbindung wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einerseits Anreize für Beschäftigte setzt, Gewerkschaftsmitglied zu werden und andererseits Anreize für Arbeitgeber, Tarifverträge abzuschließen beziehungsweise anzuwenden. Gleichzeitig sollen die Voraussetzungen für die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen verbessert werden. "Tarifverträge können die ihnen zugedachte Ordnungs- und Befriedungsfunktion nur erfüllen, wenn ihnen durch hinreichende Verbreitung prägende Bedeutung für die Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse zukommt", sagt Senatorin Vogt. "Aufgabe und Verantwortung des Staates ist es, der zunehmenden Erosion der Tariflandschaft etwas entgegenzusetzen und angemessene Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung kollektiver Arbeitsbedingungen zu gestalten."

Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes erhöhen

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu fördern. Es enthält zu diesem Zweck drei zentrale Instrumente:

  • den individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten
  • die Aufforderung an private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen
  • die Berichtspflicht zum Stand der Gleichstellung und Entgeltgleichheit für lageberichtspflichtige Arbeitgebende mit mehr als 500 Beschäftigten.

"Die Ergebnisse der Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes zeigen, dass der Auskunftsanspruch bisher kaum genutzt wird und Unternehmen zum Teil keine Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen vorgenommen haben und auch ihrer Berichtspflicht nicht nachgekommen sind", sagte Bremens Arbeitssenatorin Kristina Vogt. Das haben auch die meisten Bundesländer so gesehen und haben dem Antrag zugestimmt. Deshalb sollen nach dem Wunsch der ASMK Verschärfungen eingeführt werden, wie etwa verpflichtende zertifizierte Entgeltprüfverfahren und Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung von Berichtspflichten der betroffenen Unternehmen, um die Wirkweise des Entgelttransparenzgesetzes zu erhöhen. Durch die Einführung eines Verbandsklagerechts könnten Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen im eigenen Namen klagen. "Der individuelle Auskunftsanspruch soll zudem auf kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten ausgeweitet werden", betonte Hamburgs Senatorin Dr. Melanie Leonhard.

Plattformökonomie besser regulieren

Lücken in der sozialen und rechtlichen Absicherung zeigen sich auch im Feld der digitalen Wirtschaft, in der viele Solo-Selbstständige beschäftigt sind. Der rasante Zuwachs von Online-Dienstleistungen biete ein großes Potential für neue Arbeitsplätze. "In der Praxis zeigen sich aber auch Tendenzen zur Prekarisierung", sagte Hamburgs Sozialsenatorin Dr. Leonhard. "Gute Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung müssen auch hier gewährleistet sein." Neben unternehmerischen Belangen müssten daher auch verstärkt die Interessen der Beschäftigten in den Blick genommen werden.

Verbraucherschutz stärken in der ambulanten Pflege

Die ASMK sieht überdies Handlungsbedarf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Verträgen in der ambulanten Pflege und bitten das Bundesministerium für Gesundheit, Vorschläge zu entwickeln. "Bisher unterliegen Verträge zwischen Betroffenen und ambulanten Pflegediensten keinen Formvorschriften, so dass es für die Betroffenen schwierig ist, verschiedene Angebote zu vergleichen", sagte Senatorin Stahmann. Eine stärkere Vereinheitlichung diene der Transparenz und stärke den Verbraucherschutz für Pflegebedürftige, "die sich mit einem Vertragsabschluss häufig in eine längerfristige Abhängigkeit begeben".

Stärkung der Pflegeberufsausbildung

Pflegeeinrichtungen und Kliniken sollen nach dem Willen der ASMK bei den Aufwendungen für die Ausbildung entlastet werden. Das soll den Anreiz erhöhen, dringend benötigte Ausbildungsplätze einzurichten. Derzeit werden rechnerisch ab dem zweiten Ausbildungsjahr 9,5 Auszubildende wie eine ausgebildete Pflegefachkraft behandelt, in ambulanten Pflegeeinrichtungen ist das Verhältnis 14:1. Diesen Anteil an der Ausbildungsverhütung müssen die ausbildenden Träger selbst tragen. Auf Wunsch der ASMK soll diese Anrechnung nun entfallen. Sie fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen gesetzlichen Änderungen in die Wege zu leiten.

Unwetterkatastrophe im Südwesten

Die ASMK hat den Bund zudem aufgefordert, den Wiederaufbau in den von der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 betroffenen Regionen zu unterstützen und ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen und gezielten Unterstützung vorzulegen. Neben dem Wiederaufbau der Infrastruktur müsse der Bund die Zukunftsfähigkeit der Regionen dauerhaft sichern, insbesondere den Fortbestand von Unternehmen sowie Arbeitsplätzen. "Unternehmen und Beschäftigte müssen in den Regionen bleiben, um aktiv den Neuaufbau zu gestalten", heißt es in dem Beschluss. "Daher ist es notwendig, neben der Unterstützung durch den Wiederaufbau-Fonds auch weitere Maßnahmen zu initiieren."

Um jungen Menschen in der Region eine Perspektive zu bieten, sollte zudem ein "freiwilliges Aufbaujahr" implementiert werden. Weiter heißt es in dem Beschluss: "Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr haben vielfach auch den Wunsch, sich in einer Zeit der Perspektivsuche zwischen Schule, Beruf oder Studium sozial zu engagieren. Um dieses Engagement auch im Bereich des Wiederaufbaus einer ganzen Region zu ermöglichen, müssten vom Bund gegebenenfalls die rechtlichen als auch die finanziellen Rahmenbedingungen für ein ,Freiwilliges Aufbaujahr‘ geschaffen werden. Dabei steht vor allem die Unterstützung der Bau und Aufbauunternehmen vor Ort im Vordergrund, um einen Beitrag beim Wiederaufbau der Regionen zu leisten. Den jungen Menschen soll dadurch auch die Gelegenheit gegeben werden, einen Einblick in Handwerksberufe zu gewinnen."

Vorsitz wechselt ab 2022 ins Saarland

Abschließend erklärte Monika Bachmann, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Saarland: "Wir werden als Vorsitzland 2022 ein besonderes Augenmerk auf die verschiedenen Handlungsfelder legen, um gemeinsame Lösungen für die von der Pandemie Betroffenen zu erarbeiten. Ein zentrales Anliegen ist uns dabei, die Förderung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und damit verbunden die Unterstützung von Übergängen aus der Tagesförderstätte in eine Werkstatt für behinderte Menschen in der Eingliederungshilfe. Ein solcher Schritt bedeutet für die betroffenen Menschen nicht nur Mut, Fleiß und Anstrengung, sondern auch eigener Lohn und Sozialleistungen, wie zum Beispiel Krankenversicherung und Rentenansprüche. Das Jahr 2022 wird uns vor viele Herausforderung stellen, die wir gemeinsam in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz angehen werden."

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Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de