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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat am 25. Juni 2021

24.06.2021

Am morgigen Freitag (25. Juni 2021) findet die 1006. Sitzung des Bundesrats statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Bürgermeisterin und Senatorin Dr. Maike Schaefer und der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.

In der letzten Bundesratssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause und der voraussichtlich vorletzten Sitzung vor der Bundestagswahl und dem Ende der Legislaturperiode stehen nach etlichen Fristverkürzungen 86 Gesetze auf der Tagesordnung. So viele Gesetzesvorhaben in einer Sitzung gab es noch nie in der 72-Jährigen Geschichte des Bundesrates.

Beraten werden unter anderem die Gesetze bezüglich menschenrechtskonformer Lieferketten, der Förderung von Frauen in Führungspositionen, dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Schulen, der Körperschaftssteuer, der Pflegereform, des Verfassungsschutzes, des Ausländerzentralregisters, des Bundespolizeigesetzes, des Atomgesetzes und der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises.

Fristverkürzt haben das Plenum unter anderem noch die Gesetzentwürfe zum Klimaschutz, und zum Regionalisierungsgesetz erreicht. Zu letzterem hat Bürgermeisterin und Senatorin Dr. Schaefer eine Rede angekündigt.

Bei folgenden Themen fungiert Bremen als (Mit-) Antragsteller beziehungsweise ist der Initiative beigetreten (in Reihenfolge der Tagesordnung):

Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie aus dem Fallpauschalensystem in der Krankenhausfinanzierung (TOP 107)

Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Sachsen-Anhalt fordern mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative, die Finanzierung von Kinder- und Jugendstationen in deutschen Krankenhäusern neu zu regeln: Sie sollen von den derzeitigen Fallpauschalen ausgenommen werden. Über Fallpauschalen rechnen die Krankenhäuser die Behandlung von Patienten ab. Die antragsstellenden Länder sind der Überzeugung, dass die Finanzierung durch das Fallpauschalensystem die Leistungen der Pädiatrie und Kinderchirurgie nicht angemessen abbildet und daher aus dem DRG-System rausgenommen werden sollte.

Rücknahme der Vorbehalte zu Artikel 59 der Istanbul-Konvention (TOP 117)

Bremen, Thüringen und Berlin werden am Freitag einen Entschließungsantrag einbringen, der die Rechte und Schutzmöglichkeiten von gewaltbetroffenen Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel stärkt. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie ein eigenständiger Aufenthaltstitel für gewaltbetroffene Frauen im deutschen Recht im Sinne der Istanbul-Konvention etabliert werden kann. Bereits 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, unterzeichnet. 2017 wurde diese ratifiziert und ist seit dem 1. Februar 2018 in Kraft. Damit wurden erstmalig umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geregelt. Deutschland ist der Konvention nur unter bestimmten Vorbehalten beigetreten.

Die komplette Tagesordnung ist zu finden unter: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1006/tagesordnung-1006

Ansprechpartner für die Medien:
Der Bevollmächtigte beim Bund, Pressereferent: Veit Swoboda, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de