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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Terminshopping ab Freitag, 7. Mai, wieder möglich

05.05.2021

Ab Freitag, 7. Mai 2021, ist das Terminshopping in der Stadt Bremen wieder möglich. Vorausgesetzt Kundinnen und Kunden legen einen negativen Test vor, dürfen sie für das sogenannte 'Click & Meet' Einzelhandelsgeschäfte nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail für eine Beratung oder einen Kauf betreten.

Hierbei sind die Hygiene- und Abstandsregeln und die Quadratmeterregelungen zu beachten. Pro Kundin bzw. Kunde müssen je 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Würden zwei Haushalte mit je drei Personen einen Termin in einem Geschäft vereinbaren, müsste die Ladenfläche mindestens 240 Quadratmeter groß sein. Zudem müssen die Kontaktdaten aller Kundinnen und Kunden sowie der Zeitraum ihres Aufenthalts erfasst werden.

Zum Hintergrund: Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung ist die Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz verlässlich unter dem Schwellenwert von 150 liegt. Demnach ist ab Freitag, 7. Mai 2021, Terminshopping in der Stadt Bremen wieder möglich.

Als Nachweis über einen negativen Test gelten PCR-Tests, Antigen-Schnelltests sowie Selbsttests. Damit ein Selbsttestergebnis vor Ort jedoch akzeptiert wird, muss der Test auch vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt werden. Dabei bedarf es keiner fachkundigen Anleitung oder Aufsicht. Bei der Durchführung muss aber eine Person anwesend sein, die für das jeweilige Einzelhandelsgeschäft zuständig ist. Damit wird sichergestellt, dass das Selbsttestergebnis tatsächlich aktuell ist und nur die Person Zugang zum Laden erhält, die tatsächlich getestet wurde. Geschäfte des täglichen Bedarfs können nach wie vor ohne vorherigen Test betreten werden.

Ausgenommen von allen Testpflichten sind zukünftig alle Personen, die einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus haben oder innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Corona-Infektion hatten. Ein vollständiger Impfschutz besteht ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung. Der Nachweis über eine Infektion muss mittels eines PCR-Tests erfolgt sein und gilt für sechs Monate nach Ende der Absonderungspflicht.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kristin.viezens@wae.bremen.de