Bund und Bremen starten bundesweite Umsetzung
03.05.2021Durch eine umfassende Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Familie und Kind werden antragstellende Bürgerinnen und Bürger in Zukunft entlastet. Das Bundesfamilienministerium und – stellvertretend für den Bremer Senat - Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl haben heute (3. Mai 2021) eine Vereinbarung zur Umsetzung digitaler Leistungen im Bereich Familie und Kind unterzeichnet, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz ergibt.
Das bundesweit geltende Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung stehen müssen. Für die Digitalisierung der wichtigsten Familienleistungen ist das Themenfeld "Familie und Kind" unter gemeinsamer Federführung des Bundesfamilienministeriums und der Freien Hansestadt Bremen zuständig. Dem Land Bremen kommt dabei die wichtige Rolle zu, die digitalen Angebote zu konzipieren, die notwendige technische Infrastruktur aufzubauen und schließlich die innovativen Angebote bundesweit verfügbar zu machen. Dafür werden nun 134 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket des Bundes bereitgestellt.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: "Bremen und das Bundesfamilienministerium arbeiten schon seit Jahren erfolgreich daran, Familienleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu digitalisieren. Jetzt schalten wir noch einen Gang höher. Die heutige Vereinbarung ermöglicht, dass wir ab sofort die Digitalisierung aller Familienleistungen in den Bundesländern weiter beschleunigen können. 134 Millionen Euro stehen bereit. Eltern sollen spätestens Ende 2022 die für sie besonders wichtigen Verwaltungsleistungen – von der Schwangerschaft bis zur Geburt und darüber hinaus – bundesweit komplett papierlos beantragen können. Das heißt: Weniger Papierkram und mehr Zeit für die Familie."
"Schneller und einfacher lautet das Ziel. Wir wollen das Leben der Bürgerinnen und Bürgern erleichtern. Die Vereinbarung mit dem zur Verfügung gestellten Geld sorgt für einen Schub bei der Entwicklung barrierefreier Onlineangebote. Die Sicht der Nutzerinnen und Nutzer steht im Mittelpunkt," erklärt Finanzsenator Strehl und fügt hinzu: "Behördengänge werden durch die Digitalisierung auf ein Minimum beschränkt. Ich freue mich ganz besonders, dass wir mit zeitsparenden Online-Dienstleistungen den besonders stressigen Alltag von Alleinerziehenden erleichtern werden."
Im Themenfeld "Familie und Kind" werden 21 verschiedene Verwaltungsleistungen digitalisiert, die für Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei einer gewünschten Schwangerschaft, bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, im Kontext der Eheschließung oder im Bereich Vaterschaft, Unterhalt und Sorgeerklärung wichtig sind.
Beispiele für die Online-Dienste im Themenfeld sind:
Die Leistungen des Themenfelds sowie weitere Informationen finden Sie hier:
www.onlinezugangsgesetz.de
Bei der Umsetzung profitieren die Freie Hansestadt Bremen und das Bundesfamilienministerium als Themenfeld-Federführer von den gemeinsamen Erfahrungen aus bereits gestarteten Digitalisierungsprojekten, wie ElterngeldDigital oder dem Pilotprojekt "Einfach Leistungen für Eltern" (ELFE). Bei ELFE haben in der Freien Hansestadt Bremen auch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, der Senator für Inneres und der Senator für Finanzen bereits erfolgreich zusammengearbeitet. Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes wird nun die Zusammenarbeit auf die Senatorin für Kinder und Bildung, die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und den Senator für Kultur ausgedehnt.
Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" hat die Bundesregierung für die beschleunigte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Finanzmittel in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
575 Verwaltungsdienstleistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Das Bremer Themenfeld kümmert sich um digitale Verwaltungsleistungen rund um Familie und Kind. Die einzelnen Themenfelder bilden die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die 14 Themenfelder wurden verschiedenen Federführenden zugeteilt: Mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort haben als Vertragspartner die Federführung einzelner Themenfelder inne, an denen auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Länder beteiligt sind.
Federführend für das Themenfeld Familie und Kind sind das Bundesfamilienministerium und das Land Bremen, außerdem sind als Projektpartner beteiligt: das Bundesministerium der Finanzen, die Länder Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen: www.finanzen.bremen.de/ozg
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