Beteiligung vom 15. Oktober bis 15. November 2020 zur Lärmminderungsplanung
12.10.2020Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde 2002 verabschiedet und ermöglicht europaweit eine plausible und vergleichbare Darstellung der Lärmsituation in Städten und Gemeinden. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) ist eine fortlaufende Lärmminderungsplanung durchzuführen. Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, welche konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten. Die Lärmaktionsplanung ist ein wichtiges Planungsinstrument der Kommunen für künftige Entwicklungen und Verbesserungen der Bauleitplanung im Städtebau, bei Verkehrsplanungen und Landschaftsentwicklung.
Ziel der Lärmminderungsplanung in der Stadt Bremen ist eine Entlastung für die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen durch erfolgsversprechende Maßnahmen unter Berücksichtigung von politischen Beschlüssen und Finanzierungsmöglichkeiten. Da besonders viele Bürgerinnen und Bürger von Straßenverkehrslärm betroffen sind, liegt hier der Schwerpunkt. Auf der Basis von Lärmkartierungen für Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm und Industrielärm der Jahre 2007, 2012 und 2017 wurden 2009 (1. Stufe) und 2014 (2. Stufe) Lärmaktionspläne beschlossen. Im Zuge der Lärmaktionsplanung wurden Maßnahmen festgelegt um Lärmbetroffene zu entlasten, z.B. die Senkung von zulässigen Geschwindigkeiten und der Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Bestehende Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Genehmigung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Aus vorangegangenen Beteiligungsprozessen im Frühjahr 2013 und Frühjahr 2014 richtete sich eine Vielzahl von Vorschlägen an die Verwaltung. Im aktuellen Verfahren, der 3. Stufe, wird die Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erneut beteiligt. Grundlage für die Überprüfung und Fortschreibung ist der Lärmaktionsplan von 2014 (2. Stufe) in Verbindung mit der Lärmkartierung des Jahres 2017. In einer Evaluation konnte festgestellt werden, dass die Zahl von Betroffenen aus der Lärmkartierung 2017 im Vergleich zur Kartierung 2012 nicht gestiegen ist. Durch lärmmindernde Maßnahmen konnte die Zahl der Betroffenen zum Teil deutlich reduziert werden. Von den bereits geplanten Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung konnten bisher jedoch nicht alle Projekte umgesetzt werden, so dass Ziele der Lärmminderungsplanung weiterhin aktuell sind.
Für die derzeitige Phase der Mitwirkung steht die Informations- und Beteiligungsplattform auf der Internetseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter www.bauumwelt.bremen.de/info/laermaktionsplan zur Verfügung. Die Internetseite bietet neben umfassenden Informationen die Möglichkeit, in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. November 2020 schriftliche Hinweise, Anregungen, Lob und Kritik entweder direkt über ein auf der Beteiligungsseite verlinktes Kontaktformular einzugeben oder sie per E Mail oder auf dem Postweg einzureichen. Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Anmerkungen überprüft und eingearbeitet. Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan wird anschließend durch den Senat voraussichtlich Anfang 2021 beschlossen und der Bürgerschaft zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die nächste Lärmkartierung findet 2022 unter Verwendung eines neuen Berechnungsmodells statt und bildet die Grundlage für die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung und der damit verbundenen Aufstellung eines neuen Lärmaktionsplans.
Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de