Das Problem ist lange bekannt: Durch undichte Kanäle können Schadstoffe austreten und so Grundwasser und Boden belasten. Liegen defekte Kanäle im Grundwasserbereich, kommt es zur Infiltration, wobei unbelastetes Wasser in der Kläranlage mit behandelt werden muss.
In Bremen ist der Zustand der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation vollständig erfasst, die Kanalnetze werden kontinuierlich saniert. Ganz anders sieht es bei privaten Kanälen von Gewerbebetrieben und Haushalten aus. Hier wird von erheblichen Defiziten bei der Inspektion und beim Zustand ausgegangen. Vielen Grundstückseigentümern ist noch nicht gegenwärtig, was im Fokus des Umweltschutzes festgelegt wurde. Für private Anlagen zur Ableitung von Abwasser oder Mischwasser gelten die Vorgaben der DIN 1986, Teil 30. Bei häuslichem Abwasser müssen demnach Dichtheitsnachweise bis zum 31. Dezember 2015 vorliegen. Bei Kanälen mit „gefährlichem“ Abwasser haben diese Nachweise bereits heute vorzuliegen. Gleiches gilt für Kanäle, die in einem Wasserschutzgebiet liegen.
Die Umweltbehörde beabsichtigt bei der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit mit Institutionen, wie bauraum Bremen e.V. und Haus und Grund eng zusammen zuarbeiten. Dr. Reinhard Loske betont die Bedeutung des Themas für sein Ressort: „Man kann Kanäle nicht erst vergraben und dann vergessen. Mit Blick auf unsere Gesundheit und den Schutz unserer Umwelt hoffe ich auf ein verantwortungsvolles Handeln und eine gute Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern.“
Ganz neu wurde nun ein Förderprogramm zur Dichtheitsprüfung von Kanälen mit „gefährlichem Abwasser“ aufgelegt. Gewerbebetriebe produzieren oftmals Abwasser, das wegen seiner speziellen Eigenschaften bereits auf dem Grundstück einer Vorbehandlung zugeführt werden muss. Dieses Abwasser bedarf dichter Zuleitungen, weil von ihm ein höheres Schadenspotential ausgeht. Gefördert wird daher die Inspektion von Grundleitungen mit Abwasser vor einer Abwasserbehandlungsanlage.
Mit der Förderung soll eine Anreizwirkung zur Prüfung der Dichtheit von Grundleitungen vor einer Abwasservorbehandlungsanlage erzielt werden. Nach diesem Programm kann die Hälfte der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000,- EURO je Zuschussempfänger finanziert werden. Diese Mittel wurden vom Umweltressort bereit gestellt. Die Antragstellung muss vor Durchführung der Maßnahme bei der hanseWasser Bremen GmbH erfolgen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm, zu den Förderbedingungen und das Antragsformular sind erhältlich bei:
hanseWasser Bremen GmbH
Schiffbauerweg 2, 28237 Bremen
Telefon: 0421-988-1111, Fax: 0421-988-1911