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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Werkstätten können Betrieb stufenweise weiter ausweiten

Senatorin Stahmann: Betrieb kann in der kommenden Woche wiederaufgenommen werden

02.06.2020

Die anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen können unter Voraussetzungen ab Montag, 8. Juni 2020 stufenweise wieder den regulären Betrieb aufnehmen. Das hat der Senat heute (Dienstag, 2. Juni 2020) beschlossen. Bislang sind Betreuung und Beschäftigung nur in Notfällen möglich. Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Betriebs ist neben dem Vorliegen eines Hygienekonzepts auch die Einwilligung des behinderten Menschen selbst sowie, sofern dieser unter Rechtlicher Betreuung steht, auch deren Zustimmung.

Der Wiedereinstieg soll nach der heute beschlossenen Sechsten Corona-Verordnung zeitlich gestuft sein, eine erfolgreiche Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen solle nicht gefährdet werden.

Der Einstieg in die Werkstattbeschäftigung kann verzögert werden für Menschen, die wegen Vorerkrankungen zu den Risikopersonen für einen schweren Krankheitsverlauf zählen, sowie für Werkstattbeschäftigte, die in Einrichtungen leben und dort wegen enger körperlicher Betreuung personenbezogene Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Die üblichen Hygienemaßnahmen sollen nicht nur in den Betriebsstätten eingehalten werden, sondern auch auf dem Arbeitsweg, wenn dazu Beförderung organisiert wird.

Ausgenommen vom Zugang zur Beschäftigung in Werkstätten bleiben in der Regel Menschen, von denen erwartet werden kann, dass sie die Hygienevorgaben wahrscheinlich nicht einhalten werden oder können. Der Zugang zu Beschäftigung in den Werkstätten soll aber möglich sein, sofern eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann.

„Für viele Beschäftigte der Werkstätten und ihre Familien ist das eine gute Nachricht“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. „Die Arbeit in den Werkstätten verbindet Beschäftigung mit sozialer Anerkennung und entlastet viele Familien.“ Über allem stehe aber der Gesundheitsschutz und der Schutz vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Corona-19-Virus SARS CoV 2. „Wenn wir den Betrieb in den Werkstätten wieder aufnehmen, ist das wie ein Spielegelbild der Öffnung der Gesellschaft“, sagte die Senatorin weiter. „Beides muss schrittweise wieder hochgefahren werden, und wir müssen die Entwicklung ständig im Blick behalten, um nachzusteuern, wenn das erforderlich ist.“

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Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de