Senator Martin Günthner nahm die Amtseinführung vor
10.08.2010Justizsenator Martin Günthner hat heute(10.8.2010) die vom Richterwahlausschuss nach dem Bremischen Richtergesetz auf Lebenszeit gewählten und vom Senat ernannten Richterinnen und Richter im Festsaal des Rathauses in ihr Amt eingeführt und feierlich verpflichtet. Damit greift er eine bremische Tradition wieder auf. Das Bremische Richtergesetz sieht in seinem § 17 vor, dass die auf Lebenszeit ernannten Richterinnen und Richter nach ihrer Ernennung in öffentlicher Sitzung vor dem Vorstand der Bürgerschaft, dem Senat und dem Richterkollegium durch den Präsidenten des Senats in sein Amt eingeführt und feierlich verpflichtet werden. Diese Aufgabe ist auf den Senator für Justiz und Verfassung übertragen worden.
Martin Günthner betonte in seiner Rede die besondere Bedeutung und Stellung von Richterinnen und Richtern nach der Bremer Landesverfassung sowie die enge Beziehung zwischen der Justiz und der Öffentlichkeit. Er erinnerte an die Vorschrift in der Landesverfassung, die Rechtspflege „im Geiste der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit“ auszuüben. Hierfür bedürfe es nicht nur juristischer Qualifikationen. Die Beachtung dieser Leitgedanken der bremischen Justiz setze vor allem auch ein hohes Maß an persönlicher und sozialer Kompetenz voraus. Entschlusskraft, Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, soziales Verständnis und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn seien notwendig. Knappe Ressourcen, komplexe Aufgaben und unterschiedliche Ansprüche in Gesellschaft und Politik stellten auch die Justiz vor neue Herausforderungen.
Günthner: „Die Ländervergleiche zeigen es deutlich: Die bremische Justiz ist auch im Vergleich zu anderen überaus leistungsfähig und effizient. Denn der rechtsuchende Bürger hat nicht nur einen Anspruch auf Rechtsschutz unabhängiger Gerichte, der Bürger hat vor allem einen Anspruch auf tatsächliche wirksame gerichtliche Kontrolle.“
Foto: Senatspressestelle