Das Ordnungsamt Bremen hat die Versammlung der Partei „Die Rechte“ am 1. Mai 2020 in der Stadtgemeinde Bremen verboten. Die Partei hatte zuvor eine Kundgebung in Hamburg angemeldet, die jedoch ebenfalls verboten wurde. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte inzwischen das Verbot.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dies gilt in Zeiten von Corona ebenso wie für Gruppierungen, die uns als Demokratinnen und Demokraten nicht genehm sind. Insofern muss bei jeder angemeldeten Demonstration sorgsam abgewogen werden, ob Auflagen erteilt oder eine Demonstration oder Kundgebung gar verboten wird. In diesem Fall war schon aus Gründen des Infektionsschutzes keine andere Entscheidung vorstellbar.“
Grundsätzlich müsse in solchen Fällen zwar zunächst gegen die sogenannten Verhaltensstörer vorgegangen werden. Mit Blick auf die hohe Ansteckungsgefahr müsse das gesundheitliche Risiko für alle Beteiligten aber von Anfang an unterbunden werden.
Laut Angaben des Veranstalters ist mit rund 60 bis 80 Teilnehmenden zu rechnen. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass sich eine größere Zahl von Gegendemonstranten gegen die vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei protestieren wird. Dies sei nicht vom Veranstalter zu beeinflussen, heißt es unter anderem in der Stellungnahme des Ordnungsamtes. In einer solchen Situation dürfte es zudem unmöglich sein, die vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
So muss neben dem gebotenen Abstand auch sichergestellt sein, dass es nicht zu körperlichem Kontakt zwischen den Personen kommt. Nach der Empfehlung des Bremer Gesundheitsamtes muss sichergestellt werden, dass bei Demonstrationen neben der Einhaltung des Mindestabstandes auch alle Maßnahmen getroffen werden, um körperlichen Kontakt zwischen Menschen zu vermeiden. Dazu gehören auch körperliche Konfrontationen von Demonstranten verschiedener politischer Lager. Aber auch die Einsatzkräfte würden bei der befürchteten Gemengelage einem erheblichen Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Gemäß der derzeit geltenden Rechtsverordnung besteht bis einschließlich 03.05.2020 weiterhin ein eingeschränktes Kontaktverbot im öffentlichen Raum für mehr als zwei Personen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft. Weiterhin ist auch in der Öffentlichkeit zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Partei „Die Rechte“ hat gegen den Bescheid des Ordnungsamtes Widerspruch eingelegt und inzwischen Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen erhoben.
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