Sie sind hier:

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz zu den Folgen der Corona Krise

Bund und Länder beraten über Hilfen für Unternehmen

24.04.2020

Die Covid-19 Pandemie und die daraus resultierenden Maßnahmen haben erhebliche Folgen auf die Wirtschaft. Um die Unternehmen und Beschäftigten bei der Bewältigung der großen Herausforderungen zu unterstützen wird es eine Reihe von Vereinbarungen und Maßnahmen geben müssen. Neben groß angelegten Konjunkturprogrammen, die die Wirtschaft langfristig ankurbeln und besonders für die Industrie stimulierende Impulse setzen sollen, geht es auch darum, für den Mittelstand und die Selbständigen, branchenspezifische Lösungen zu erarbeiten.

Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa hatte als Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz zu der Sondersitzung per Videokonferenz am Donnerstagnachmittag (23.04.2020) eingeladen. Bei diesem Termin haben der Bund und die Länder über zentrale Themen diskutiert, die für die Wirtschaft in der Phase der Wiederbelebung eine Rolle spielen. Auf der Tagesordnung standen vier Themen:

  1. Weiteres Vorgehen bei den Sofortprogrammen insbesondere in Hinblick auf Soloselbständige.
  2. Mögliche Verlängerung, Ausweitung oder neue Sofortprogramme des Bundes für Veranstalter, Hotel-und Gastronomiebetriebe sowie Tourismus.
  3. Strukturfördernde Maßnahmen des Bundes in der Phase der „Wiederbelebung" (in Form von Investitionen, bzw. Konjunkturprogrammen.
  4. Exit-Strategie für Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern.

Wirtschaftsminister Altmaier stellte zu Beginn der Sitzung die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vor. Dabei machte er deutlich, dass der Bund eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung auf den Weg gebracht hat, insbesondere im Rahmen der Haftungsfreistellung und des Kurzarbeitergeldes.

In dem Gespräch ging es zunächst darum, die Sofortprogramme in Hinblick auf Soloselbständige zu bewerten. Deutschlandweit gab es eine starke Nachfrage durch Soloselbständige, die ihre Lebenshaltungskosten bzw. den Unternehmerlohn im Rahmen der Soforthilfen berücksichtigt haben wollen. Das Bundesprogramm ermöglicht dies im Gegensatz zu einigen Landesprogrammen zurzeit noch nicht.

Die Amtschef- Konferenz hatte Anfang April vorgeschlagen, dass Soloselbständige mit bis zu 1.000 pro Monat gefördert werden können. Bremen und Nordrhein- Westfalen hatten ergänzend dazu ein Optionsmodell vorgeschlagen, bei dem Soloselbständige wählen können, ob sie die vereinfachte Grundsicherung oder Soforthilfe beantragen. Wirtschaftsminister Altmaier erklärte, dass dort nachgesteuert werden muss, wo sich akute Bedarfe zeigen. Wichtig war allen Beteiligten, dass es im Rahmen der Fördermaßnahmen für die Betriebe nicht zu bilanziellen Überschuldungen kommen darf.

Er sicherte zu, die Frage der Soloselbständigen und unabdingbaren Personalkosten, die von fast allen Bundesländern als dringlich bezeichnet wurde, in der Bundesregierung und mit dem Finanzminister zu diskutieren.

Im Rahmen der Diskussion über die Corona- Soforthilfen wurde auch über eine mögliche Verlängerung des Sofortprogramms bzw. zusätzliche Sonderprogramme des Bundes für bestimmte Branchen gesprochen, wie z.B. Veranstalter, Hotel-und Gastronomiebetriebe sowie Tourismus. In diesen Wirtschaftszweigen ist eine aufholende Wirkung besonders schwierig bis unmöglich, und auch die Konjunkturprogramme greifen in diesen Branchen nur bedingt. Bestimmte Betriebe haben durch die notwendigen staatlichen Maßnahmen über längere Zeiträume keine Umsätze, so dass Hilfen notwendig sind, um ein Überleben zu sichern.

Wirtschaftsminister Altmaier machte deutlich, dass mit einer längeren Dauer des Shutdowns bei den Programmen nachgelegt werden muss. Er betonte, dass Fördergelder nicht mit der „Gießkanne“ ausgeschüttet werden sollten, sondern sehr genau nach Unternehmenssituation differenziert werden muss, damit die Hilfen auch da ankommen, wo sie benötigt werden. Grundsätzlich geht es hierbei um die Unternehmen, bei denen keine aufholenden Entwicklungen zu erwarten sind.

Außerdem wurde in der Sitzung über eine mögliche Ausweitung der Soforthilfen für Betriebsgrößen von 11 bis 49 Mitarbeitern gesprochen. Bund und Länder wollen sich zu den Fragen in den nächsten Tagen auf ein konkretes Vorgehen einigen.

Einig war man sich und auch generell über die Ausgestaltung von strukturfördernden Maßnahmen in der Phase der „Wiederbelebung" (Investitionen, Konjunkturprogramme etc.).

Wichtig war allen Beteiligten, dass die Konjunkturprogramme die wesentlichen Treiber der in die Transformation der Wirtschaft in den Fokus nehmen, wie die Digitalisierung und Klimaschutz.

Die Wirtschaftsministerkonferenz bekräftigte, dass es Anreizprogramme für die Wirtschaft geben muss und diese nach Möglichkeit noch zum Sommer ausgearbeitet werden sollen.

Im Rahmen der Exit-Sstrategie wurde aufgeworfen, ob und wie man bundesweit einheitlich mit der Durchführung von Veranstaltungen in Bezug auf Größenordnungen und Zeitpunkten umgehen kann und welche besonderen Maßnahmen für Tourismus, Gastronomie, Konzertveranstalter und Clubs sinnvoll sind. Die Länder wollen Empfehlungen zur Lockerung ausarbeiten. Die unterschiedlichen Konzepte der Länder sollen im nächsten Schritt in einer Synopse zusammengeführt werden, um dann eine Entscheidungsgrundlage aus wirtschaftlicher Perspektive zu schaffen. Bund und Länder waren sich einig, dass ein einheitliches Vorgehen in dieser Frage notwendig ist.

Zitat Senatorin Kristina Vogt: „Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass wir innerhalb weniger Tage diese Sondersitzung mit Teilnahme von Wirtschaftsminister Altmaier und allen Wirtschaftsminister*innen und Wirtschaftsministern organisieren konnten. Es zeigt sich, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen, um die Wirtschaft und die Beschäftigten in der Krise zu unterstützen. Die Diskussion hat aber auch gezeigt, dass insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe, Veranstaltungsgewerbe, Schausteller und die Reisebranche noch weitergehende Hilfen benötigen und der Bund diese ebenfalls zur Verfügung stellen will. Die Notwendigkeit eines einheitlichen Umgangs mit Soloselbständigen haben wir in der Diskussion deutlich machen können. Wir haben vereinbart, dass wir uns zukünftig noch intensiver austauschen werden, damit wir zu einem einheitlichen Umgang mit Unterstützungsmaßnahmen und Konjunkturprogrammen kommen.“

Ansprechpartner für die Medien:
Kai Stührenberg, Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-59090, E-Mail: kai.stuehrenberg@wah.bremen.de