Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Vereinfachte Auszahlung von Wohngeld

Bauressort setzt weitreichende Erleichterungen zur Unterstützung von Mieterinnen und Mietern in Kraft

10.04.2020

Die Corona-Krise führt aktuell bei vielen Haushalten zu Einnahmeausfällen. Diese können auch durch Wohngeld abgefedert werden. Daher hat Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, jetzt angeordnet, dass möglichst viele Wohngeldberechtigte zeitnah und unbürokratisch ihr Wohngeld erhalten, um die Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Notsituation zu unterstützen. Vorausgegangen waren konkrete Vorschläge Bremens und eine intensive Diskussion mit dem Bund und den Bundesländern. Gemeinsam mit dem Bund haben die Länder nun weitreichende Regelungen vereinbart, um im Bereich des Wohngeldes möglichst schnell einen konkreten Beitrag zur Minimierung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bürgerinnen und Bürger zu leisten.

Dazu Senatorin Schaefer: „Mietrückstände stellen vorläufig keinen fristlosen Kündigungsgrund dar. Das hilft Mieterinnen und Mietern, die durch die Corona-Krise in finanzielle Probleme geraten sind. Besser finde ich es aber, wenn wir den Menschen, die beispielsweise jetzt durch Kurzarbeit betroffen sind, schnell und unbürokratisch helfen, dass sie erst gar nicht in Mietrückstände geraten. Denn das sind Mietschulden, die die Menschen später trotz allem zurückzahlen müssen. Und angesichts der sehr hohen Anzahl an Privatvermieterinnen und –vermietern in Bremen ist es keine gute Idee des Bundes, das Risiko dort abzuladen.“

Die Bausenatorin hat daher jetzt Maßnahmen zur Sicherstellung und Vereinfachung der Auszahlung von Wohngeld angeordnet. Die Maßnahmen sollen zunächst bis zum 30. Juni befristet sein. Sie werden seit Montag umgesetzt. Ziel ist es, insbesondere die durch die Auswirkungen der Pandemie besonders betroffenen Menschen, die zum Beispiel in Kurzarbeit sind oder ihre Minijobs verloren haben, bei den Wohnkosten zu entlasten. Dabei sollen aber auch die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger im Blick behalten werden, die weiterhin Wohngeld beanspruchen möchten oder erstmals Anträge gestellt haben. Unter anderem werden die Anforderungen auf Vollständigkeit vereinfacht. Die Bewilligung des Wohngeldes erfolgt ohne vollständige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen – das ist ein weitgehender Schritt. Es werden zukünftig befristet nur zwingend notwendige Unterlagen wie Einkommensnachweise oder der Mietvertrag bei Neuanträgen angefordert. Um Kapazitätsengpässen bei der Wohngeldstelle zu begegnen, ist Senatorin Schaefer im Gespräch mit Finanzsenator Dietmar Strehl, um zeitlich befristet Personal zur Bearbeitung der Anträge bereitzustellen. Zusätzlich wurde ein Teil der Sachbearbeiter als Team räumlich getrennt, um das Risiko eines Ausfalls der Wohngeldstelle zu reduzieren.

„Ich hoffe, dass wir damit dazu beitragen, Probleme am Mietmarkt, die durch die Corona-Krise entstehen können, frühzeitig abzufangen“, so Senatorin Schaefer. Niemand solle wegen einer Pandemie seine Wohnung verlieren.“ Zugleich dankte die Senatorin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Bremer Wohngeldstelle. Dort hatten in der Vergangenheit zwei Wohngeldnovellen Überlastungen hervorgerufen. „Die jetzigen Maßnahmen sollen auch dazu dienen, eine erneute Überlastung und damit einen weiteren Bearbeitungsstau zu vermeiden“, so Schaefer.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de