Die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bremen sind seit dem 16. März aufgrund der Corona-Krise im Notbetrieb. Die regulären Betreuungsleistungen werden für längere Zeit nicht erbracht. Auf Vorschlag der Senatorin für Kinder und Bildung hat der Bremer Senat heute beschlossen (31.03.2020), die Beiträge für Krippen, Horte und die Mittagessenpauschale ab dem 1. April zu erstatten. Von dieser Erstattung profitieren alle zahlungspflichtigen Familien mit Kindern in beitragspflichtigen Betreuungsangeboten – in Kindertageseinrichtungen (inklusive Elternvereinen), Hort und der Kindertagespflege. Kita-Kinder (Drei- bis Sechsjährige) und Kinder aus Familien mit Bremen-Pass sind bereits beitragsbefreit. Neben dem Betreuungsbeitrag wird auch die Verpflegungspauschale von 35 Euro erstattet. Dies betrifft alle Familien, deren Kinder ein Betreuungsangebot mit Mittagsverpflegung wahrnehmen und beitragspflichtig sind.
„Die reguläre Betreuungsleistung wird nicht erbracht, während sich die finanzielle Lage mancher Familien beispielsweise durch Reduzierung der Arbeitszeit und unbezahlte Urlaubstage drastisch verschlechtert. Die Maßnahme soll helfen, diese prekären Situationen in Familien zu mildern. Wir arbeiten jetzt an einer möglichst pragmatischen Lösung für die praktische Umsetzung der Erstattung. Sobald dieser Prozess geklärt ist, werden wir umgehend die Eltern informieren“, erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.
Rund 8.500 Kinder sind in der Stadt Bremen betroffen. Die Einnahmen durch Beiträge für Krippe und Hort in der Stadtgemeinde Bremen betragen im monatlichen Durchschnitt rund 770.000 Euro.
Die Erstattung für die oben genannten Betroffenen läuft automatisiert, von den Erziehungsberechtigten müssen keine Anträge gestellt werden.
Für die Stadtgemeinde Bremerhaven wird der Magistrat über die Erstattung der Beiträge entscheiden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Annette Kemp, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: annette.kemp@bildung.bremen.de