Der Mehrwertsteuersatz auf Hygiene-Produkte für Frauen soll reduziert werden. Der Senat hat heute (Dienstag, 17. September 2019) beschlossen, einer entsprechenden Bundesratsinitiative Thüringens beizutreten. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Hygiene-Artikel für Frauen in die Liste der Produkte mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz aufzunehmen.
„Tampons und Binden sind kein Luxus, sondern gehören zum Grundbedarf von Frauen“, betont Frauensenatorin Claudia Bernhard. „Deshalb ist es gerecht, den Mehrwertsteuersatz auf diese Produkte zu reduzieren. Andere Länder wie zum Beispiel Frankreich und Spanien haben das auch schon gemacht.“
Finanzsenator Dietmar Strehl unterstützt die Forderung nach einem ermäßigten Steuersatz für diese Hygieneartikel: „Das ist ein klassischer Fall von Grundbedarfsprodukten.“ Er weist darauf hin, dass die Bundesratsinitiative auch eine generelle Überprüfung des Ermäßigungskatalogs im Umsatzsteuergesetz beinhaltet. „Das aktuelle System ist an manchen Stellen nicht mehr nachvollziehbar. Eine Überarbeitung ist überfällig.“
Auch das Europäische Parlament habe die Mitgliedstaaten aufgefordert, die sogenannte Pflege- und Tamponsteuer abzuschaffen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Christina Selzer, Pressesprecherin bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: christina.selzer@gesundheit.bremen.de