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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Senatorin Stahmann legt dar, wie Bremen Bundesteilhabegesetz umsetzt

12.09.2019

Menschen mit Behinderungen sollen stärker selbst bestimmen können, wie sie leben möchten. In mehreren Schritten wird daher das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bis zum Jahr 2023 in Kraft gesetzt. Es löst die Fachleistungen der Eingliederungshilfe (Betreuung, Unterstützung, Assistenz) aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe heraus, welches künftig nur noch die existenzsichernden Leistungen (Wohnen und Lebensunterhalt) umfassen wird. Wie Bremen das Gesetz umsetzt, hat Sozialsenatorin Anja Stahmann heute, 12. September 2019, der Deputation für Soziales, Jugend und Integration dargelegt.

"Wir bekommen durch das BTHG einen neuen Blick auf Menschen mit Behinderungen, vor allem auf Menschen, die wegen geistiger und seelischer Beeinträchtigungen erheblich an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. In Zukunft werde klar getrennt zwischen solchen staatlichen Leistungen, die allein aufgrund der Behinderung nötig sind, und solchen, die jeder Mensch braucht, der Lebensunterhalt und Wohnung nicht aus eigener wirtschaftlicher Kraft sichern kann.

Formal finde das zunächst seinen Ausdruck darin, dass bis Jahresbeginn 2020 alle behördlichen Leistungen entsprechend der neuen Rechtsgrundlage separat beschieden werden müssten: Auf der einen Seite die Kosten der Unterkunft und zum Lebensunterhalt, auf der anderen Seite die Eingliederungshilfe-Fachleistungen (Assistenzleistungen).

Die größten Veränderungen bedeute das für Menschen, die heute in einer Einrichtung ("Heim") leben, sagte Senatorin Anja Stahmann. Derzeit würden alle staatlichen Zahlungen direkt an das Heim überwiesen. Das Heim teile dann ein, welchen Anteil es für Unterkunft, Verpflegung, Assistenzen, Freizeitgestaltung und Taschengeld aufwenden könne. "Menschen, auch mit schweren Beeinträchtigungen, werden dadurch in einem Maße bevormundet, das mit unserem heutigen Menschenbild nicht mehr vereinbar ist", sagte Senatorin Stahmann weiter. Künftig würden alle Zahlungen, etwa Sozialhilfe und Renten, über das persönliche Girokonto abgewickelt. Wer unter starken geistigen Beeinträchtigungen leide, berate gemeinsam mit seinem Rechtlichen Betreuer, wie er seine freien finanziellen Mittel einsetzen wolle. Senatorin Stahmann: "Er kann dann im Rahmen seiner finanziellen Mittel selbst entscheiden, wo er die ‚Rundum-Versorgung‘ seines Heimträgers nutzen, und wo er seine eigenen Vorstellungen ausleben will."

"Viele Veränderungen finden innerhalb der Behörde statt, die müssen die Betroffenen nicht interessieren", sagte Senatorin Stahmann weiter. Für andere Prozesse sei aber deren Mitwirkung erforderlich. Das gelte etwa für die Einrichtung eines Girokontos für den Zahlungsverkehr und den Renteneingang und die entsprechende Mitteilung an die Rentenkasse. Auch hier seien oftmals die Rechtlichen Betreuer gefragt. Gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Behindertenhilfe müssten sie mit den Einrichtungsträgern Verträge über jede einzelne Dienstleistung schließen.

Neben diesen – und einer Reihe weiterer – Neuerungen wird ab 2020 schrittweise ein neues Verfahren eingeführt, das die individuellen Unterstützungsbedarfe auf einer einheitlichen Grundlage ermittelt. "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen damit viel stärker auf die persönliche Situation, die Wünsche und Vorlieben des Einzelnen angepasst werden", sagte Senatorin Stahmann. Das für diesen Zweck im Wesentlichen in Niedersachsen entwickelte Bedarfsermittlungsinstrument werde zuerst noch erprobt und solle dann ab 2023 vollständig umgesetzt sein.

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Bremen und in Bremerhaven bietet zu den Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz unabhängige Beratung an.

Näheres findet sich auf der Webseite der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung: teilhabeberatung.de

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de