Zum wiederholten Mal verwehrte heute (Montag, 2. September) die Bremer AfD einer Journalistin der „tageszeitung“ den Zutritt zu ihrer Pressekonferenz. Die Landespressekonferenz Bremen (LPK) verurteilt den Ausschluss der Kollegin und die Diskriminierung des Mediums, für das sie tätig ist.
Es fällt auf, dass die AfD zwar immer wieder eine angebliche Ungleichbehandlung durch Medien beklagt, aber selbst gezielt Medienvertreter von der Berichterstattung über ihre eigenen Pressekonferenzen ausschließt. Offensichtlich hat die AfD ein Problem mit Art. 5 des Grundgesetzes:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Pressekonferenzen, auch solche der Parteien, sind allgemein zugängliche Quellen. Wer die Medienfreiheit und die damit verbundene Unabhängigkeit der Berichterstattung durch die Medien ignoriert oder einzuschränken versucht, kann aus Sicht der Landespressekonferenz Bremen nicht für sich in Anspruch nehmen, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Daher sollte die AfD ihr Verhalten gegenüber den Medien dringend überprüfen und verändern, wenn sie als „Grundgesetzpartei“ glaubwürdig sein will.
LANDESPRESSEKONFERENZ BREMEN
Vorsitzende: Gaby Schuylenburg, Tel. 0175-4162170 + 0421-833115
Stellvertreter: Jörg Esser, Tel. 0421-33977-14
Stellvertreter: Matthias Dembski, Tel. 0421/5597221
Postanschrift: Postfach 110526, 28085 Bremen