Ab 2020 bekommt Bremen jährlich 400 Millionen Euro Sanierungshilfen vom Bund, wenn es seine Verschuldung Schritt für Schritt abbaut – insgesamt in fünf Jahren um 400 Millionen Euro. Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Finanzsenatorin Karoline Linnert haben gestern (23. Mai 2019) in Berlin die Verwaltungsvereinbarung zum Sanierungshilfengesetz unterzeichnet. Darin werden die genauen Modalitäten, welche Vorgaben zur Auszahlung der Sanierungshilfen erfüllt sein müssen und wann diese gezahlt werden ausgeführt. Finanzsenatorin Karoline Linnert freut sich über die jetzt zwischen dem Bund und Bremen geeinte Vereinbarung: "Alle Detailfragen wurden geklärt. Zum Beispiel was bei der Berechnung der Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt wird und in welcher Höhe und welchem Zeitraum Kredite getilgt werden müssen. Bremen ist und bleibt vertragstreu. Die Sanierungshilfen sind ein wichtiger Beitrag, um - nach der Entschuldung der beiden Städte Bremen und Bremerhaven – die Schulden des Landes Bremen langsam aber sicher abzubauen."
Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Unterzeichnung: "Heute unterzeichnen wir die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Bund. Damit setzen wir einen wichtigen Baustein der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen um. Mit den jährlichen Finanzhilfen des Bundes unterstützen wir das Land Bremen dabei, den Landeshaushalt erfolgreich zu sanieren - das wird die Finanz- und Wirtschaftskraft Bremens weiter stärken."
Zentrale Punkte der Verwaltungsvereinbarung:
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