Sie sind hier:

Der Senator für Kultur

Jetzt um die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bewerben

14.05.2019

Ob Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste – das Immaterielle Kulturerbe ist lebendig und wird von menschlichem Wissen und Können getragen. Es ist Ausdruck von Kreativität, vermittelt Kontinuität und Identität und prägt das gesellschaftliche Zusammenleben. 97 Kulturformen sind aktuell im bundesweiten Verzeichnis eingetragen, darunter das Bauhüttenwesen, die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft sowie der Poetry Slam. Bis zum 30. Oktober 2019 läuft die Bewerbungsfrist für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

Aufnahmekriterien
Entscheidend für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist, dass Kulturformen Identität stiften und Zugehörigkeit vermitteln. Das mit ihnen verbundene Wissen und Können muss über längere Zeit weitergegeben werden und sich immer wieder neu entwickeln können. Die Mitwirkung an der Kulturform soll grundsätzlich allen offenstehen. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht im Vordergrund stehen. Besonders willkommen sind Vorschläge, die die Vielfalt heutiger Stadtgesellschaften abbilden. Bewerbungen müssen die Kriterien des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes erfüllen.

Bewerbungsverfahren
Interessierte sind aufgerufen, ihre Kulturform, deren Entstehung, Wandel und heutige Praxis sowie die Trägerschaft bis zum 30. Oktober 2019 über ein online verfügbares Formular zu beschreiben. Bewerbungen werden elektronisch in dem Bundesland eingereicht, in dem die Bewerber verortet sind oder ihren Hauptsitz haben. An dem sich anschließenden mehrstufigen Auswahlverfahren sind die Länder, die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. Über neue Aufnahmen in das bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2021 entschieden.

Das bundesweite Verzeichnis
Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen Menschen in Deutschland prägen. Gewürdigt werden kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Wissen. Über Neuaufnahmen wird alle zwei Jahre in einem mehrstufigen Verfahren entschieden.

Hintergrundinformationen
Seit 2003 fördert die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt des Immateriellen Kulturerbes. Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bildet die Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen in Deutschland ab. Einzelne Elemente aus diesem Verzeichnis können für die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 508 Kulturformen aus 122 Ländern werden derzeit auf den Listen geführt, darunter der Orgelbau und die Orgelmusik sowie die Genossenschaftsidee und -praxis aus Deutschland, Reggae aus Jamaika und die traditionelle chinesische Medizin. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Informationen zum Aufnahmeverfahren und Bewerbungsunterlagen finden sich unter:
www.unesco.de

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel: +49 228 60497-42
E-Mail: roemer@unesco.de

Kulturministerkonferenz
Pressesprecher
Torsten Heil
Tel: +49 30 25418-462
E-Mail: torsten.heil@kmk.org