Damit ein freudiges Ereignis freudig bleibt…
12.05.2010Wenn sich ein neues Leben ankündigt, ist die Freude bei der Mutter zunächst meist groß. Doch ist sie berufstätig, kann die neue Situation rasch zu weniger freudvollen Umständen führen, wenn der Arbeitgeber eine schwangere Arbeitnehmerin nicht mehr wie früher einsetzen kann, oder wenn er es nicht mehr will. Die Folge sind Konflikte und ein wachsender Druck auf die Schwangere. Dabei ist Mutterschutz eines der ältesten Themen im Arbeitsschutz. Dennoch: Es bleiben viele Unklarheiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen.
Damit setzt sich ein neuer Handlungsleitfaden auseinander, den die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) in Kooperation mit der Arbeitnehmerkammer Bremen zusammengestellt hat. Ausgehend von zwei gemeinsamen Veranstaltungen werden übersichtlich und vertiefend zahlreiche Aspekte rund um den gesetzlichen Arbeitsschutz in Schwangerschaft und Stillzeit und Beispiele einer guten betrieblichen Praxis dargestellt.
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz erläutert die Landesbeauftragte für Frauen, Ulrike Hauffe: „Junge Frauen wollen heute immer mehr Beruf und Familie miteinander vereinbaren. Familienfreundliche Personalpolitik setzt jedoch schon bei der Schwangerschaft und Stillzeit an. Nur so können hochqualifizierte junge Frauen langfristig an die Betriebe gebunden werden. Das Beispiel des Magistrats Bremerhaven zeigt, wie sehr alle Beteiligten von einem klaren Konzept profitieren. Darin ist eindeutig geregelt, wie mit schwangeren Arbeitnehmerinnen umzugehen und was vom Arbeitgeber zu beachten ist.“
Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, Dr. Hans-L. Endl, betont: „Dass Arbeitnehmerinnen schwanger werden können, ist ein guter Anlass, die Arbeitsplatzgestaltung im Betrieb vorausschauend genauer zu betrachten. Hier ist auch der Betriebs- oder Personalrat die Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft gefragt. Letztlich sichert ein gut organisierter Arbeitsschutz nicht nur die Gesundheit von Mutter und Kind, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.“
„Ein freudiges Ereignis?! Arbeitsschutz in Schwangerschaft und Stillzeit“ richtet sich an die Personalverantwortlichen im Betrieb, an Arbeitgeber und Interessenvertretungen, an Betriebs- und FrauenärztInnen, JuristInnen und Wirtschaftsverbände. All diesen AkteurInnen gibt die Broschüre die Möglichkeit, bei offenen Fragen nachzulesen, welche betrieblichen Handlungsmöglichkeiten es gibt und wie sie umgesetzt werden können.
In gut lesbaren Beiträgen werden unter anderem die Mutterschutzvorschriften und ihre Umsetzung beschrieben, über Erfahrungen aus der Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer berichtet, der Aspekt Stillen und Erwerbsarbeit beleuchtet sowie praktische Beispiele für die Umgestaltung eines „schwangerengerechten“ Arbeitsplatzes gegeben. Außerdem informiert ein Interview mit zwei Frauenärztinnen über die Probleme bei der Abgrenzung von Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigungsverbot und dem Druck, dem sowohl Schwangere als auch GynäkologInnen ausgesetzt sind.
Die Broschüre „Ein freudiges Ereignis?! Arbeitsschutz in Schwangerschaft und Stillzeit“ kann ab sofort kostenlos bei der ZGF (Knochenhauerstraße 20-25, 28195 Bremen und Schifferstraße 48, 27568 Bremerhaven) sowie in den Geschäftsstellen der Arbeitnehmerkammer in Bremen (Bürgerstr. 1, 28195 Bremen), Bremen-Nord (Lindenstr. 8, 28755 Bremen) oder Bremerhaven (Friedrich-Ebert-Str. 3, 27570 Bremerhaven) abgeholt oder im Internet als pdf-Dokument heruntergeladen werden (www.frauen.bremen.de; dort unter Veröffentlichungen / Ratgeber, sowie www.arbeitnehmerkammer.de/downloads).
Bibliographische Angaben:
Ein freudiges Ereignis?! Arbeitsschutz in Schwangerschaft und Stillzeit
Herausgegeben von der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
und der Arbeitnehmerkammer Bremen
Unter Mitwirkung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen und des Landesgewerbearztes Bremen
52 Seiten, Mai 2010