Bremens Senator für Kultur, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, und die Direktorin der Volkshochschule Bremen, Dr. Sabina Schoefer, haben heute (Donnerstag, 10. Januar 2019) gemeinsam mit dem Kursleiterrat als Interessensvertretung für die Lehrenden der Bremer Volkshochschule und mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Bremen (GEW) im Rathaus eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die die Situation der freiberuflichen VHS-Dozentinnen und VHS-Dozenten im Rahmen des Bremischen Haushaltes und der wirtschaftlichen Möglichkeiten der VHS und im Sinne der Bremer Erklärung für faire Beschäftigungsbedingungen verbessert. Sie beinhaltet Erhöhungen der Mindesthonorare sowie für arbeitnehmerähnlich beschäftigte freiberufliche VHS-Dozentinnen und VHS-Dozenten zusätzliche Leistungen zur sozialen Absicherung. Für den Kursleiterrat unterzeichnete Hajo Kuckero, für die GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede.
„Es ist mein Wunsch und Ziel, dass Menschen, die im Auftrage Bremens arbeiten, vernünftig bezahlt werden“, sagte Bürgermeister Dr. Sieling. „Wir wollen weg von prekären Beschäftigungsverhältnissen aller Art. Deshalb habe ich auch einen Landesmindestlohn vorgeschlagen“, fügte er an und dankte den Dozenten und Dozentinnen sowie deren Interessensvertretungen für ihr Engagement.
Das Mindesthonorar wird ab dem 1. Januar 2020 auf 25 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben. Weitere Erhöhungen sollen mindestens an die tarifliche Entwicklung des TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) angepasst werden. Es wird angestrebt, bis zum Jahr 2023 einen Betrag von 31 Euro pro Unterrichtsstunde zu erreichen. Die Eigenbeteiligung der VHS bei der Finanzierung der Honorarerhöhung wird auf 50 Prozent etwaiger Jahresüberschüsse begrenzt, um die Gestaltung der Zukunft der VHS zu sichern.
Erstmals wird der Status „arbeitnehmerähnlichen Beschäftigte“ im Sinne des § 12a des Tarifvertragsgesetzes für die Bremer VHS festgeschrieben. Dadurch erhalten Dozentinnen und Dozenten, die überwiegend von den Einkünften aus Honorartätigkeit bei der Bremer VHS wirtschaftlich abhängig sind, freiwillige Zuschüsse entsprechend der Höhe der gesetzlichen prozentualen Arbeitgeberanteile bei Arbeitnehmern zur Rentenversicherung und zur Krankenversicherung. Außerdem erhalten arbeitnehmerähnlich Beschäftigte ein Urlaubsentgelt entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz. Es besteht weiterhin Anspruch auf die Inanspruchnahme von Bildungszeit nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz.
Die Beteiligten haben vereinbart, bereits Anfang dieses Jahres einen Runden Tisch zu etablieren, zu dem auch Vertreter und Vertreterinnen anderer, ebenfalls für Weiterbildung zuständiger Ressorts eingeladen werden. Ziel ist es, für das Bundesland Bremen im Bundesvergleich adäquate Lösungen zu erreichen, unter Einbeziehung der hiesigen Weiterbildungslandschaft, darunter der Landesausschuss für Weiterbildung. Mögliche Themen können beispielsweise die Honorarausfallzahlung im Krankheitsfall oder weitere Sozialversicherungszuschüsse sein.
„Die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung für Dozentinnen und Dozenten der Bremer Volkshochschule ist ein Meilenstein in der 100-jährigen Geschichte der VHS“, sagt Dr. Sabina Schoefer. „Aller guten Dinge sind drei: Der Senator für Kultur schätzt die herausragende Arbeit der Dozenten und Dozentinnen der VHS für Bremen wert. Zweitens ist die Rahmenvereinbarung ein Impuls für die Weiterbildung. Wir freuen uns deshalb, dass begleitend ein Runder Tisch etabliert wird. Die Beteiligten der Rahmenvereinbarung und die an Weiterbildung beteiligten Ressorts tauschen sich direkt aus, damit unterschiedliche Perspektiven oder Wissensstände zur Fortentwicklung einbezogen werden. Drittens ist wesentlich, dass die Rahmenvereinbarung als Prozess begriffen wird.“
Es gilt grundsätzlich der Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für die Umsetzung der notwendigen finanziellen Ausstattung der Bremer Volkshochschule.
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