Einheitlicher Notdienst ist weiterhin gesichert
29.04.2010Schließt der Hausarztvertrag vom einheitlichen und bewährten ärztlichen Notdienst aus? Diese Frage war eine der zentralen Probleme bei den Verhandlungen um den Hausarztvertrag.
„Die Kuh ist vom Eis“, sagte Staatsrat Dr. Hermann Schulte-Sasse heute (29. April 2010). „Auf unsere Vermittlung hin ist es gelungen, dass sich der Hausärzteverband, die Kassenärztliche Vereinigung Bremen und die AOK geeinigt haben. Alle Patientinnen und Patienten, die sich für den Hausarztvertrag entscheiden, können auch weiterhin am Wochenende oder in den Abendstunden den Notdienst der kassenärztlichen Vereinigung nutzen“, so Schulte-Sasse weiter.
Hintergrund der Auseinandersetzung war der sogenannte Hausarztvertrag, den AOK-Versicherte seit dem 1. April unterzeichnen können. Die Versicherten verpflichten sich damit, dass sie sich von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin durch das Gesundheitssystem lotsen lassen. Unnötige Mehrfachuntersuchungen sollen damit verhindert werden.
Die Notfallversorgung für die Patientinnen und Patienten, die sich in die Hausarztverträge einschreiben, wäre nach dem Gesetz ebenfalls durch Hausärzte und AOK sicherzustellen. Dies würde aber zu einer gespaltenen Notdienstversorgung führen, was die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnte. Dank der Kompromissbereitschaft aller Seiten konnte jetzt vertraglich geregelt werden, dass auch für Patientinnen und Patienten der Hausarztverträge weiterhin der allgemeine Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung steht.
„Ich danke allen Beteiligten, dass sie einen Schritt aufeinanderzugegangen sind. Damit kann das Modell des Hausarztvertrags in Bremen nun an den Start gehen“, so Schulte-Sasse abschließend.