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Der Senator für Finanzen

2018 Einstieg in die Schuldentilgung - Senat beschließt Sanierungsbericht für Stabilitätsrat

25.09.2018

Bremen bleibt weiter auf Sanierungskurs. Auch in den Jahren 2018 und 2019 werden die mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Vorgaben eingehalten. Der Sicherheitsabstand zur maximal zulässigen Nettokreditaufnahme soll 2018 um 29 Millionen Euro und 2019 um 26 Millionen Euro unterschritten werden. So lautet die Quintessenz des heute (25. September 2018) vom Senat beschlossenen Sanierungsberichtes. Laut aktueller Sachlage wird Bremen erstmals seit 1999 wieder Schulden tilgen - die aktuelle Prognose geht von 17 Millionen Euro Schuldenabbau aus. Karoline Linnert betont: „Eine Trendwende, die durch große Haushaltsdisziplin, steigende Steuereinnahmen, günstige Zinssätze und die Konsolidierungshilfe ermöglicht wird.“

Bereits sieben Mal in Folge hat Bremen die Konsolidierungsvereinbarung eingehalten und pro Jahr dafür 300 Millionen Euro von Bund und Ländern erhalten – zwei Raten stehen noch aus. Linnert: „Bremen ist und bleibt vertragstreu. Die letzte Etappe werden wir auch meistern. Angesichts der aktuellen Zahlen gehe ich fest davon aus, dass auch für 2018 und dann letztmalig für 2019 jeweils 300 Millionen fließen werden. Bremens Sanierungskurs wird dann insgesamt mit 2,7 Milliarden Euro honoriert worden sein. Ab 2020 gilt die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, durch die Bremen deutlich mehr Gestaltungsspielraum bekommt.“

Der Bericht schlüsselt auf, wie die bei der Haushaltsaufstellung für 2018/2019 veranschlagten globalen Minderausgaben (2018: 35 Millionen Euro, 2019: 36 Millionen Euro) aufgelöst werden können. Für 2018 steht die Lösung bereits fest: 20 Millionen Euro globale Minderausgaben des Landes werden durch 13,5 Millionen Euro Nachzahlungen der EU für Projekte aus dem ESF-Programm sowie geringere Zinsausgaben in Höhe von 6,5 Millionen abgedeckt. 15 Millionen Euro Minderausgaben der Stadt Bremerhaven werden durch zehn Millionen Euro weniger für das Liegenschaftswesen, nicht ausgegebene Personalmittel und Effekte aus der haushaltslosen Zeit ausgeglichen.

Auch für 2019 zeichnet sich eine Lösung für die globalen Minderausgaben in Höhe von 36 Millionen Euro ab. Mit dem Ende des Fonds Deutscher Einheit erhalten die Bundesländer ihren zur Ko-Finanzierung an den Bund abgetretenen Anteil an der Umsatzsteuer zurück. Befristete Flüchtlingshilfen vom Bund werden voraussichtlich verlängert. Beides ist noch nicht verbindlich beschlossen aber in Planung.

Im Download:
Sanierungsbericht der Freien Hansestadt Bremen vom September 2018 (pdf, 952.6 KB)