Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, eine breite Debatte über eine Widerspruchslösung bei Organspenden zu führen: „Das unterstütze ich ausdrücklich. Auf der Gesundheitsministerkonferenz im Juni haben wir bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Wir brauchen in Deutschland eine gesellschaftliche und parlamentarische Debatte darüber, ob eine Widerspruchsregelung der richtige Weg ist, der in Deutschland eingeschlagen werden sollte.“
Widerspruchslösung bedeutet, dass jede oder jeder automatisch als Organspender gilt, außer man selbst oder Angehörige widersprechen. „Die Bereitschaft der Menschen, im Todesfall Organe zu spenden, um schwerkranken Menschen zu helfen, ist groß“, so die Senatorin. „Gleichzeitig geht die Zahl der Spenden seit Jahren zurück. Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, bin ich dafür, diese Regelung einzuführen. Organspenden retten Leben.“
Viele Menschen seien grundsätzlich aufgeschlossen, nach ihrem Tod Organe zu spenden, so Senatorin Quante-Brandt. „Sie füllen aber oftmals keinen Organspende-Ausweis aus und treffen somit keine Entscheidung. Ihre Angehörigen kommen dann nach ihrem Tod in die schwierige Situation, dass sie den Willen des Verstorbenen nicht kennen.“ Diese Situation könne durch die Widerspruchsregelung vermieden werden.
Die gesellschaftspolitische Debatte über eine Widerspruchslösung sei aber nur ein Aspekt, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Wichtig sei jetzt der Gesetzentwurf, der vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet wurde und der die Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern verbessern soll. Dazu sagte Senatorin Quante-Brandt: „Ich begrüße dieses Gesetz, das die Krankenhäuser in die Lage versetzt, sich künftig im Alltag der Intensivmedizin mehr um Organspenden kümmern zu können. Die Vergütung dafür soll verbessert werden. Transplantationsbeauftragte sollen mehr Zeit erhalten und ihre Stellung in den Kliniken soll gestärkt werden.“
Es dürfe nicht sein, dass in Kliniken die Zeit fehle, einen möglichen Organspender überhaupt zu identifizieren. Hier könnte die Einführung eines beratenden Bereitschaftsdienstes für die Feststellung des Hirntods, wie im Gesetzentwurf aufgeführt, eine wichtige Lösung darstellen.