„Hilfe bei Gewalt – an wen kann ich mich wenden?“ - so heißt eine neue Broschüre, die in leicht verständlicher Sprache verfasst ist und sich an alle Frauen und Mädchen im Land Bremen richtet. Auf 55 Seiten wird übersichtlich, klar gegliedert und in einfachen Sätzen dargelegt, welche Hilfsangebote es für Frauen und Mädchen gibt, wie die Verfahren bei der Polizei und bei Gericht ablaufen, was Beratung ist und welche Beratungsstellen es gibt. Verschiedene Formen von Gewalt werden erklärt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, aber auch mögliche Sorgen und Ängste benannt und wie in Beratungsstellen damit umgegangen wird.
Die Broschüre wird von der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ herausgegeben. Der Text ist in einer leicht verständlichen Sprache verfasst, die der Martinsclub entwickelt hat.
„Wir verfolgen mit diesem Heft einen inklusiven Ansatz“, so Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm, „sie soll für alle Frauen und Mädchen nützlich sein: für die, die schnelle und klare Information zu Hilfen bei Gewalt suchen genauso wie für diejenigen, die im Lesen weniger geübt sind, nicht gut Deutsch sprechen oder mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung leben. Beim Entstehen der Broschüre haben viele Einrichtungen ihr Fachwissen eingebracht und sich damit noch einmal mehr mit den Belangen und Bedarfen dieser besonderen Zielgruppen auseinander gesetzt. Das hat allen genutzt und ein wirklich gutes Ergebnis hervorgebracht.“
Ramona Bauermann-Meyer, Frauenbeauftragte der Beschäftigten bei Werkstatt Bremen, die an der Broschüre mitgewirkt hat, erklärt: „Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis ‚Gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Land Bremen‘. Diese Broschüre kann ich für meine Arbeit als Frauenbeauftragte sehr gut gebrauchen.“
Besonders Frauen und Mädchen mit Behinderung erleben in hohem Maße geschlechtsspezifische Gewalt, das haben Studien klar erwiesen. Aufgrund ihrer Beeinträchtigung und der damit verbundenen Lebensbedingungen sind sie zudem besonders verletzbar. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fordert explizit Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat die Erstellung der Broschüre finanziell unterstützt. Auch die Istanbul-Konvention besagt, dass Frauen mit Behinderung besser vor Gewalt geschützt werden müssen. Bettina Wilhelm: „Mit der Broschüre tragen wir einen kleinen Teil dazu bei, dem zu entsprechen.“
Die Broschüre zum Download „Hilfe bei Gewalt – An wen kann ich mich wenden?“ (pdf, 1.8 MB)
Gedruckte Exemplare liegen aus in der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF), Knochenhauerstraße 20-25, 28195 Bremen, und können dort während der Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr sowie Freitag zwischen 9 und 14 Uhr abgeholt werden.