Landesbeauftragte stellt vierten Informationsfreiheitsbericht und 32. Datenschutzbericht vor
26.03.2010Die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, appelliert anlässlich der Vorstellung des vierten Jahresberichtes zur Informationsfreiheit und des
32. Jahresberichtes zum Datenschutz an die Bremerinnen und Bremer, auf der Wahrung ihrer Rechte zu bestehen, auf die sich die beiden Berichte beziehen: „Alle haben ein Recht auf Zugang zu Verwaltungsinformationen und könnten hiervon noch viel mehr Gebrauch machen. Auch das Datenschutz-Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist angewiesen auf die wachen Augen, Ohren und Münder der Menschen.“
Es sei wichtig, den Datenschutz im täglichen Leben in den Fokus zu nehmen: „Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung lebt, wenn die Bankkundin ihrem Kreditinstitut deutlich macht, dass sie weder möchte, dass die in der Schlange vor dem Bankautomaten Wartenden erkennen können, welchen Betrag sie abhebt, noch dass die am Neben-Kontoautomaten Stehenden sehen können, an wen sie welchen Betrag überweist. Wenn der Car-Sharing-Kunde fragt, warum eine Kopie seines Personalausweises gemacht werden muss, wer sie zu Gesicht bekommt und wie und wann sie entsorgt wird, beweist er Datenschutz-Mut. Allein auf die eigenen Rechte hinzuweisen, bewirkt manchmal schon eine Abkehr von nicht erforderlichen Erhebungen und Weitergaben unserer Daten, die leider zu oft zur unhinterfragten Routine gewordenen sind."
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngst ergangenen Urteil zur Rechtswidrigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung die wichtige Erkenntnis formuliert, diese sei geeignet, ein „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“ hervorzurufen. „Dieses Gefühl des Beobachtetseins, das durch die exponentiell ansteigende anlasslose Speicherung unserer Daten hervorgerufen wird, gefährdet unsere Privatsphäre. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Informationen über und Bilder von uns nur dort erhoben und gemacht werden, wo unsere Gesellschaft es als unabdingbar ansieht, oder wir selbst eine freiwillige und informierte Einwilligung erteilt haben“, so die Datenschutzbeauftragte.
Zum Informationsfreiheitsrecht sagt sie: „Unseren Raum der Freiheit zu informierten Äußerungen und Interventionen im demokratischen Gemeinwesen sollten wir mit Hilfe unseres Informationszugangsrechtes erweitern. Die Verwaltung im Land Bremen muss verwaltungsinternes Recht, beschlossene Senatsvorlagen, Gutachten und viele andere Dokumente grundsätzlich im Internet unter www.informationsregister.bremen.de veröffentlichen. Das könnten die Bremerinnen und Bremer noch mehr nutzen. Dokumente, die sie dort nicht finden, können sie direkt bei der Verwaltung verlangen.“
Für die Durchsetzung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Informationszugangsrechtes sagt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit den Bremerinnen und Bremern die Unterstützung ihrer Behörde zu. „Dafür sind wir da!"
4. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit (pdf, 94.7 KB)
32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz (pdf, 363.2 KB)
Foto: Senatspressestelle