Studierende der Hochschulen in Bremen und Bremerhaven müssen künftig keine Verwaltungsgebühren mehr zahlen.
In einem ersten Schritt zahlen die Studierenden ab dem Wintersemester 2018/2018 zwölf Euro weniger als geplant, insgesamt 62 Euro. Ab dem Wintersemester 2020 fällt dann die Gebühr komplett weg. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, sagte: „Mit diesem Schritt möchten wir die Studierenden finanziell entlasten. Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Wir möchten viele begabte Menschen dazu ermutigen, ein Studium aufzunehmen. Jede finanzielle Belastung kann da ein Hemmnis darstellen.“
Die wegfallenden Einnahmen werden den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das sind in diesem Jahr rund 385.000 Euro, in den Folgejahren rund 770.000 Euro. Langfristig sollen dafür die Mittel im nächsten Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit hat heute (Mittwoch, 6. Juni 2018) die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Verwaltungskostenbeitrag nach dem Bremischen Hochschulgesetz zur Kenntnis genommen.