Mit einem einmaligen Begrüßungsgeld in der Höhe von 150 Euro heißt das Land Bremen nun auch Neubürgerinnen und Neubürger willkommen, die zum Zweck einer Ausbildungsaufnahme ihren Wohnsitz nach Bremen oder Bremerhaven verlegen. Bisher erhielten ausschließlich Studierende das Begrüßungsgeld.
Die Einführung des Begrüßungsgeldes geht auf einen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 6. April 2017 zurück. Mit dem Begrüßungsgeld werden alle Auszubildenden, die nach dem 5. April 2017 eine Ausbildung im Land Bremen begonnen haben und dafür umgezogen sind, mit einer Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro als Neubürger und Neubürgerinnen begrüßt.
Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen: „Mit dem Begrüßungsgeld setzen wir ein deutliches Signal für die Wertschätzung der beruflichen Ausbildung im Land Bremen. Neben dem positiven fiskalischen Effekt, den jeder offizielle Neubürger bzw. jede offizielle Neubürgerin für die Freie Hansestadt Bremen bringt, verbinden wir mit dem Begrüßungsgeld auch die Hoffnung, dass Auszubildende auch nach Ihrer Ausbildung im Land Bremen bleiben werden.“
Das Begrüßungsgeld kann von Neubürgerinnen und Neubürgern, die zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung nach Bremen oder Bremerhaven umgezogen sind, ab sofort beim Service-Center an der Universität Bremen (bremen_service universität - bsu) beantragt werden.
Weitere Informationen einschließlich der Antragsunterlagen finden sich im Internet: https://www.uni-bremen.de/bsu/begruessungsgeld.html