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Die Senatorin für Kinder und Bildung

84 Prozent der Eltern erreichen ihre Erstwahl

Übergang von der 4. Klasse in die weiterführenden Schulen

18.02.2010

Am heutigen Donnerstag (18.2.2010) findet das erste Aufnahmeverfahren an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I nach dem neuen Schulgesetz statt. Dabei hat sich das bremische Elternrecht auf die Wahl einer konkreten Schule nicht geändert. Es findet seine Begrenzung lediglich in der Aufnahmekapazität der gewählten Schule. Die Deputation für Bildung hatte in ihrer Januarsitzung die Kapazitäten für jede einzelne öffentliche Schule der Sekundarstufe I festgelegt. Danach liegt die Obergrenze für Oberschul-Klassen bei 25 Schülerinnen und Schülern, in Gymnasien bei 30. In der Kapazitätsrichtlinie sind die Klassengrößen für einzelne Schulen je nach Raumgrößen und sozialer Zusammensetzung neu festgelegt worden.

In diesem Jahr stehen an 24 Oberschulen, 5 Schulzentren und 8 Gymnasien insgesamt 3921 Plätze im 5. Jahrgang zur Wahl. Darüber hinaus bieten 7 Schulen in freier Trägerschaft 455 Gymnasial- und Sekundarschulplätze an. Insgesamt haben 4043 Eltern Plätze an öffentlichen Schulen gewählt, davon kommen 191 Anwahlen aus Schulen in freier Trägerschaft. In den 5. Klassen der 24 Oberschulen stehen 2370 Plätze zur Verfügung. Das sind 60 Prozent aller Plätze in öffentlichen Schulen. Sie wurden von 2458 Kindern angewählt.

In den 8 durchgängigen Gymnasien stehen insgesamt 990 Plätze zur Verfügung. Sie sind von 1075 Eltern angewählt worden. In den gymnasialen Bildungsgängen der Schulzentren stehen 366 Plätze zur Verfügung, angewählt wurden sie von 347 Eltern. Für Sekundarschulklassen stehen – letztmalig in diesem Jahr - 182 Plätze zur Verfügung. Das entspricht knapp 5 Prozent der Plätze an öffentlichen Schulen. Sie wurden von 197 Kindern angewählt.

Die Anmeldezahlen zeigen insgesamt, dass insbesondere Oberschulen und Gymnasien leicht überangewählt sind. Dies entspricht Erfahrungen aus den vergangenen Jahren. Eltern, deren Kinder Schulen in freier Trägerschaft besuchen, melden diese oft doppelt an, sowohl in den Schulen in freier Trägerschaft als auch in öffentlichen Schulen und wechseln später dann doch in die private Schule. So ist die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage zu erklären. Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper will deshalb im kommenden Jahr die zeitlichen Abläufe des Anmeldeverfahrens mit den Schulen in freier Trägerschaft diskutieren.

Wie im vergangenen Jahr werden aber 84 Prozent der Eltern ihre Erstwahl bekommen. In den Schulen, die nicht überangewählt sind, folgen zwei weitere Aufnahmeverfahren für die Zweit- und Drittwahl. Am 11. März erhalten alle Eltern, auch Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, dann den endgültigen Bescheid, welche weiterführende Schule ihr Kind künftig besuchen wird.

Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper resümierte nach den Erstwahlen. „Die Schulentwicklung wird von den Eltern gut angenommen, wir sind auf dem richtigen Weg.“ Insbesondere freue es sie, dass die beiden Neugründungen, die Neue Oberschule Gröpelingen und das Gymnasium Obervieland, auf gute Resonanz bei den Eltern gestoßen sind. Jürgens-Pieper. „Ich wünsche allen Schulen einen guten Start und bedanke mich für das Engagement der Lehrkräfte und Mitarbeiter.“

Ziel sei es nun, alle Oberschulen so attraktiv zu entwickeln, dass sich das Elterninteresse auf die Schulen gleichmäßig verteile.