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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Das elektronische Nachweisverfahren in der Abfallentsorgung kommt

Firmen sollen sich registrieren lassen

17.02.2010

Das elektronische Nachweisverfahren bei der Entsorgung von Abfällen aus Industrie und Gewerbe ist gestartet. Dieses Verfahren ersetzt das bisherige Papierverfahren in der Abfallentsorgung. Formulare wie Entsorgungsnachweise und Begleitscheine werden schneller und effektiver ihre Empfänger erreichen, wobei die Sicherheit der Daten natürlich gewährleistet ist. Die Bundesländer haben mit der Zentralen Koordinierungsstelle ZKS-Abfall die technische Infrastruktur geschaffen.
Zum 01.04.2010 wird die elektronische Abwicklung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Pflicht. Mit diesem Stichtag erlischt die Möglichkeit, mit den bisher bekannten Formularen zu arbeiten.

Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren die Registrierung bei der ZKS-Abfall ist. Diese ist über Software- oder Portallösungen aber auch über das Internetportal „Länder-eANV“ auf www.zks-abfall.de möglich. Für jede Firma, die gefährliche Abfälle erzeugt und noch keinen Antrag auf Registrierung gestellt hat, wird es höchste Zeit sich registrieren zu lassen. Denn nur wer registriert ist, kann auch am Verfahren teilnehmen. Dabei ist zu bedenken, dass auch die firmeninterne Vorbereitung sowie die behördliche Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Unterstützung bei abfallrechtlichen Fragen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Abfallüberwachungsbehörde. Für edv-technische Fragen wurde eigens dafür ein Service Help Desk eingerichtet. Das Support Team ist erreichbar per E-Mail unter support@zks-abfall.de oder auch telefonisch unter 01805 04 2010 (14 Cent/Min). Weitergehende Informationen sind auf den Webportalen der Länder (www.zks-abfall.de und www.gadsys.de) erhältlich.