Neue Standardisierte Bewertung liegt vor
25.04.2017Im Projekt Straßenbahnlinie 1 in Bremen-Huchting gibt das Ergebnis der Standardisierten Bewertung grünes Licht für die Bundesförderung. Die aktuelle Bewertung für den Bau der Linie 1 vom Roland-Center über 3,7 Kilometer Strecke bis zur Brüsseler Straße ergibt einen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,38 – und liegt damit deutlich über dem Pflichtwert zur Förderwürdigkeit von 1,0. Notwendig wurde die Aktualisierung, um den Planungshorizont von 2015 auf 2025 zu erweitern und mit aktualisierten Verkehrsmodellen aus dem Verkehrsentwicklungsplan darzustellen. Das Bundesverkehrsministerium hat diese standardisierte Bewertung geprüft und freigegeben. Damit können nun die Bundeszuschüsse fest eingeplant werden.
Für Verkehrssenator Dr. Joachim Lohse bestätigt sich damit, was seine Behörde im laufenden Planungs- und Prüfungsprozess stets prognostiziert hatte: "Die Verlängerung der Linie 1 zur Erschließung von Mittelshuchting ist verkehrspolitisch und wirtschaftlich sinnvoll. Der gute Nutzen-Kosten-Faktor von 1,38 untermauert dies überzeugend. Der umweltfreundliche ÖPNV wird so gestärkt und die wirtschaftliche Situation der BSAG verbessert."
Der Vorstandssprecher der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) Hajo Müller erklärt dazu: "Mit der geplanten Streckenführung werden wir mehr als 16.000 Menschen im Stadtteil Huchting ein noch komfortableres ÖPNV-Angebot machen können. Und zu den innerstädtischen Umsteigern kommen später noch die aus dem angrenzenden Niedersachsen hinzu, die vom Auto auf die Straßenbahn der Linie 8 wechseln. In der Summe führt das nicht nur in Huchting, sondern in großen Teilen der Stadt Bremen zu deutlich weniger Pkw-Verkehr."
Das "Verfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs", wie es vollständig heißt, ist das bundesweit vorgeschriebene Verfahren des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), um die gesamtwirtschaftliche Kosten-Nutzen-Wirkung einer Maßnahme zu ermitteln. Das BMVI verwendet diese Ergebnisse als Bewertungsmaßstab, um unter den vielen Zuschussanträgen über die jeweilige Förderwürdigkeit zu urteilen. Nur Projekte, die mit einem Ergebnis größer als 1,0 aus der Prüfung kommen, können demnach vom Bund gefördert werden.
Der jetzt vorliegenden Standardisierten Bewertung wurde der Prognosehorizont 2025 mit den Verkehrsmodelldaten aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2025 zu Grunde gelegt. Der Wert beschreibt nach dem vorgeschriebenen Verfahren, dass der Nutzen der Linienverlängerung das 1,38-fache der Kosten beträgt. Damit ist nach dem vorgeschriebenen Verfahren, das auch Umweltbelange wie die Reduzierung von Abgasemissionen einbezieht, die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme noch einmal bestätigt. Dazu Verkehrssenator Lohse: "Kritiker des Projektes haben uns immer wieder vorgeworfen, die Bewertung für die Verlängerung der Linie 1 sei veraltet. Der verständlichen Forderung nach einer aktualisierten Wirtschaftlichkeitsrechnung sind wir nun nachgekommen. Das Ergebnis ist überzeugend und vom Bund attestiert. Wir werden nun zügig mit der Realisierung fortfahren." Die Investitionskosten für den Bau der Linie 1 sind bis zu 60 Prozent aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und bis zu 30 Prozent aus Mitteln des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen förderfähig. Der Eigenanteil der Stadtgemeinde Bremen liegt bei zehn Prozent.
Die Straßenbahnverlängerung der Linie1 nach Mittelshuchting und die damit in Zusammenhang stehende Verlängerung der Linie 8 zwischen Bremen, Stuhr und Weyhe sind wichtige Schlüsselprojekte zur Verkehrs- und Stadtentwicklung. Die Projekte Linie 1 und Linie 8 werden weiterhin integriert und interkommunal gesteuert. Ziel ist es, die Projekte zum gemeinsamen Nutzen der Freien Hansestadt Bremen und der Gemeinden Stuhr und Weyhe in der Region zeitnah umzusetzen.