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Tagung: Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen - was bedeutet sie für die Politik in Bremen?

10.02.2010

Achtung Redaktionen: Einladung zur Pressekonferenz

Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ist im Dezember 2008 vom Bundestag und vom Bundesrat ratifiziert worden und in Deutschland im März 2009 in Kraft getreten. Dieses Übereinkommen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Die Grundsätze sind in Artikel 3 aufgezählt. Hierzu gehören u.a. die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt sowie die Zugänglichkeit.


Aus den einzelnen Artikeln der Konvention ergibt sich, dass die Staaten, welche sie ratifiziert haben, Maßnahmen zur Gewährleistung der in der Konvention geregelten Rechte von Menschen mit Behinderung ergreifen müssen. Ob hierfür die Bundesländer oder der Bund zuständig sind, richtet sich nach der allgemeinen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Deshalb ergeben sich auch für Bremen als Bundesland Verpflichtungen zur Umsetzung von Bestimmungen der Behindertenrechtskonvention. So enthält beispielsweise Artikel 24 die Verpflichtung zur Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems, die bereits bei der Neufassung des Bremischen Schulgesetzes im vergangenen Jahr Berücksichtigung gefunden hat.


Vor diesem Hintergrund veranstaltet der Landesbehindertenbeauftragte gemeinsam mit dem „Arbeitskreis Protest gegen Diskriminierung und für Gleichstellung behinderter Menschen" und der Lebenshilfe Bremen am 11.02.2010 in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr eine Tagung.
Eröffnet wird die Veranstaltung mit einem Vortrag des Bundesgeschäftsführers der Lebenshilfe Klaus Lachwitz, der an der Erarbeitung der Behindertenrechtskonvention bei den Vereinten Nationen unmittelbar beteiligt war. Anschließend sollen in sechs Arbeitsgruppen zu unter-schiedlichen Regelungen der Behindertenrechtskonvention herausgearbeitet werden, welche Schlussfolgerungen für die Politik des Landes Bremen aus den jeweiligen Artikeln der Konven-tion zu ziehen sind.


Kontakt für Rückfragen:
Kai J. Steuck, Landesbehindertenbeauftragter, Tel.: (0421) 361 - 18207, E-Mail: kai.steuck@behindertenbeauftragter.bremen.de


Weitere Hinweise zum Ablauf der Veranstaltung (Programm in leichter Sprache)