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Der Senator für Inneres und Sport

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Opfer von Häuslicher Gewalt nutzen zunehmend rechtliche Möglichkeiten

24.11.2009

Gemeinsame Pressemitteilung des Senators für Inneres und Sport und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Jede vierte Frau macht in ihrem Leben Gewalterfahrung in Form von häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch, Frauenhandel, Zwangsprostitution. „Das ist dramatisch. Das muss uns Ansporn sein, uns immer wieder für die Ächtung von Gewalt einzusetzen“, erklärte Frauensenatorin Ingelore Rosenkötter anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen, der morgen (25. November) weltweit begangen wird. „Bremen verfügt über ein gut miteinander vernetztes Beratungs- und Unterstützungssystem zwischen Polizei, Gerichten, Amt für Soziale Dienste und Beratungsstellen. Unsere Einrichtungen, wie Schattenriss, Frauennotruf und die Frauenhäuser leisten für betroffene Frauen wertvolle Arbeit. Die Zusammenarbeit im Netzwerk funktioniert gut. Wir wissen aber auch, dass die Dunkelziffer von Gewaltopfern immer noch hoch ist. Unsere Aufgabe muss es deshalb sein, weiter dafür zu sensibilisieren, dass Gewalt in jeder Form zu ächten ist“, so Rosenkötter weiter.

Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, und die Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe erläuterten heute (24.11.09) die aktuellen Fallzahlen im Bereich von Stalking und Häuslicher Beziehungsgewalt. In der polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Bremen für das Jahr 2008 ist das Delikt des § 238 Nachstellung (Stalking) mit 353 Fällen erfasst, hiervon konnten 322 Fälle aufgeklärt werden. Erst seit April 2007 ist Stalking als Straftatbestand im StGB (§ 238 Nachstellung) verankert. Deshalb werden erst ab 2008 nach diesem Straftatbestand registrierte Delikte ganzjährig erfasst.


„Wir stellen eine erhöhte Achtsamkeit in der Bevölkerung für das Stalking fest“, erklärte Innensenator Ulrich Mäurer. Das führe auch zu einem zunehmenden Anzeigeverhalten, erläuterte Mäurer. Er wies zugleich darauf hin, dass Polizeibeamtinnen und –beamte für dieses Problem intensiv geschult würden, so dass auch hier für dieses Delikt erhöhte Aufmerksamkeit gelte. Außerdem sind in den Polizeikommissariaten Stalking-Beauftragte benannt, die als Ansprechpartner/innen für Betroffene zur Verfügung stehen. Schulungen erfolgen nicht nur während der Polizeiausbildung, sondern regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Öffentliche Verwaltung.

Auch die Delikte im Zusammenhang mit „Häuslicher Gewalt“ werden nach Darstellung von Innensenator Mäurer immer häufiger angezeigt, so dass sie von Polizei und Staatsanwaltschaft zunehmend verfolgt werden können. Für 2008 wurden insgesamt 2161 Delikte „Häusliche Gewalt“ für das Land Bremen erfasst (2007: 2046). Davon verteilen sich 1708 Delikte (2007: 1628) auf die Stadt Bremen und 453 Delikte (2007: 418) auf Bremerhaven. Der größte Teil davon sind Körperverletzungen (540 in Bremen, 131 in Bremerhaven)
In diesem Jahr wurden bis einschließlich Oktober 2009 insgesamt 1694 Delikte Häusliche Gewalt für das Land Bremen registriert, davon 1357 Delikte in Bremen und 337 Delikte in Bremerhaven.


Nach dem Bremischen Polizeigesetz kann in Fällen Häuslicher Gewalt die Polizei die Täter für die maximale Dauer von 10 Tagen aus der Wohnung verweisen. 2008 verzeichnete das Land Bremen 173 Fälle von Wohnungsverweisen (152 für die Stadt Bremen, 21 für Bremerhaven). Im Jahr zuvor waren es 216 im Land, 197 in Bremen, 19 in Bremerhaven. 2009 wurden bislang 88 Wohnungsverweise gezählt (79 für die Stadt Bremen, 9 für Bremerhaven).
Hier hat sich die Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Institutionen bewährt, erklärt der Innensenator: „Wir sind in ständigem Dialog mit den jeweils beteiligten Behörden. Bei Wohnungsverweisen geht eine sofortige Meldung an das Amt für Soziale Dienste, das die Betroffenen aufsucht und Hilfe anbietet.“

Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe zeigt sich zufrieden mit den in Bremen getroffenen Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und betonte, dass längst nicht jedes Bundesland eine derart hohe Sensibilisierung und ein so gut abgestimmtes Vorgehen vorweisen könne.
„Besonders Betroffene mit Migrationshintergrund nutzen mehr und mehr die neuen rechtlichen Möglichkeiten, um sich vor Häuslicher Gewalt zu schützen“, erklärt Ulrike Hauffe, „das belegt wie notwendig und sinnvoll diese Regelungen sind.“

Auch die insgesamt gestiegene Zahl der Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wertet sie positiv. „Dieses Gesetz hilft, häusliche Beziehungsgewalt aus der Dunkelzone zu holen. Die Betroffenen klagen immer selbstbewusster ihr Recht ein.“, so Hauffe.

Nach diesem Gesetz können Geschädigte eine im Eilverfahren erlassene Gewaltschutzanordnung beim Amts- oder Familiengericht erlangen, d.h. der Täter kann aus der Wohnung verwiesen werden. Bei der Staatsanwaltschaft gibt es ein Sonderdezernat „Gewalt gegen Frauen“. Der Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Häusliche Beziehungsgewalt dokumentiert folgende Entwicklung nach dem Gewaltschutzgesetz:

  • 2004: 143 Verfahren
  • 2005: 190 Verfahren
  • 2006: 196 Verfahren
  • 2007: 386 Verfahren
  • 2008: 437 Verfahren


Filmreihe zum Thema im Kino 46
Ab 26. November veranstaltet das Kino 46 in Zusammenarbeit mit der Bremischen Gleichstellungsstelle eine Filmreihe zum Thema. Gezeigt werden „Sisters in Law“, „The Mother“, „Domestic Violence“ und „Pigs will fly“. „Die vier internationalen Filme erzählen aus dem Leben von Frauen und Männern, die Gewalt in ihrem Alltag erleben oder ausüben“, so Silvia Schierenbeck, Film- und Medienwissenschaftlerin beim Kino 46.